Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 24.02.2022
Vision Zero, Gesamtplan Verkehrssicherheit für den Landkreis Hildesheim
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
unter Hinweis auf unseren Antrag 44/XIX vom 03.02.2022 und unseren Beschlussvorschlag vom 21.01.2022, der im Fachausschuss und Kreisausschuss als behandelt betrachtet wurde, übersenden wir Ihnen für die Sitzung des Kreistages am 28.02.2022 folgenden
Beschlussvorschlag:
- Es soll ein Gesamtplan Verkehrssicherheit mit dem Ziel der Vision Zero für den Landkreis Hildesheim erarbeitet werden, in dem für jede Kommune des Landkreises konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dargestellt oder vorgeschlagen werden.
- An der Erarbeitung und Umsetzung des Konzeptes sollen die Kommunen des Landkreises und solche öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen (z.B. Polizei) beteiligt werden, die für das Vorhaben einen fachlichen Beitrag leisten können.
- Die Verwaltung wird gebeten,
a.bei den Landkreiskommunen abzufragen, ob und ggf. welche Planungen dort bereits bezüglich der Verbesserung der Verkehrssicherheit vorliegen oder angestrebt werden (z. B. Einrichtung von Tempo-30-Zonen nach § 45 Abs. 1c StVO oder innerörtliche streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO, Anlage von Fußgängerüberwegen oder sicheren Radwegen),
b. bei der Polizei nachzufragen, ob und ggf. wie sie das Projekt unterstützen wird und in welchen Bereichen Maßnahmen vordringlich erscheinen,
c. bei Ortsterminen der Verkehrsbehörde (mit und ohne Beteiligung der Verkehrskommission) auf die Beteiligung der örtlich Betroffenen und von Vertreterinnen und Vertretern der Orts-, Gemeinde- und Stadträte hinzuwirken, um deren Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen,
d. den Kreistagsgremien einen Vorschlag für die Konzepterarbeitung unter Berücksichtigung der Rückmeldungen der Kommunen und der Polizei vorzulegen,
e. den Kreistagsgremien mitzuteilen, ob und ggf. welche bisher nicht genutzten Fördermittel für ein Verkehrssicherheitskonzept oder eine entsprechende Planung zur Verfügung stehen,
f. Den Kreistagsgremien mitzuteilen, welchen Gemeinden des Landkreises Hildesheim derzeit welche Zuständigkeiten nach § 2 Abs. 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) übertragen sind: a) nach Satz 1 und b) nach Satz 2 der Verordnung.
Für die Konzepterarbeitung sind 30.000 Euro im Haushalt des Landkreises 2022 einzuplanen
Begründung:
Zur Begründung verweisen wir auf die Beratung im Fachausschuss und die dabei geplanten interfraktionellen Gespräche über Erweiterung bzw. Modifizierungen des Beschlussvorschlages.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Kathy Renner-Köhne
Fraktionsvorsitzender Vorsitzende des Ausschusses für Verkehrssicherheit