Volkshochschule des Landkreises Hildesheim- Kündigungsregelung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 17.01.2024

Volkshochschule des Landkreises Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Volkshochschule des Landkreises Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienstes, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Es ist über die Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 07.12.2023 zum Erwerb von Geschäftsanteilen des Vereins Hildesheimer Volkshochschule e. V. an der VHS gGmbH zu berichten und bei Bedenken insbesondere der Aufsicht gegen den Kreistagsbeschluss über ggf. erforderliche weitere Maßnahmen zu beraten. Es wäre dann z.B. auch zu prüfen, ob der Landkreis bzw. die Holding des Landkreises aus der VHS gGmbH aus wichtigem Grund austreten sollte, um weiteren Schaden vom Landkreis bzw. von der Holding abzuwenden.

Nach unserer Auffassung ist es haushaltsrechtlich insbesondere nicht gerechtfertigt, auf die im Antrag der Fraktionen FDP, Unabhängige und CDU vom 30.11.2023 vorgeschlagene Kündigungsregelung zu verzichten, die Entscheidungsfreiheit über die VHS gGmbH durch das vorgesehen Vetorecht der Stadt weitestgehend zu opfern und den vom Verein Hildesheimer Volkshochschule e. V. verlangten Preis für die Geschäftsanteile der defizitären VHS gGmbH zu zahlen, zumal der Verein seit Jahren aus eigenen Mitteln nicht nennenswert zum Betrieb der VHS gGmbH beigetragen hat und den Verkaufserlös aufgrund des Vereinszwecks zumindest weitgehend der VHS gGmbH zukommen lassen müsste, dazu aber in den Verträgen nichts bestimmt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

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