Zuständigkeiten nach § 2 Abs. 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr

 

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

 

Hildesheim, den 16.02.2022

 

Zuständigkeiten nach § 2 Abs. 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr)Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Frage:

Welchen Gemeinden des Landkreises Hildesheim sind derzeit welche Zuständigkeiten nach
§ 2 Abs. 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) übertragen:

a) nach Satz 1 und

b) nach Satz 2 der Verordnung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

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