Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 31.08.2021
Förderungen und Zuwendungen des Landkreises Hildesheim, Förderrichtlinien
Anfrage
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
der Kreistag hat am 15.07.2021 beschlossen:
„ 2. Freiwillige Leistungen
Freiwillige Leistungen zur Förderung von Maßnahmen des Klima-, Natur-, Arten- oder Landschaftsschutzes sind nur auf der Grundlage gültiger Richtlinien des Landkreises zu gewähren.
Den Kreistagsmitgliedern sind bis zum 15.08. 2021 vorzulegen alle dafür gültigen, nicht mehr gültigen und von der Verwaltung geplanten Richtlinien.
- Alle Fördermittel
Alle Fördermittel für die o. a. freiwilligen Leistungen oder nach der o.a. Richtlinie sind an einer Haushaltsstelle im Umweltamt zu bündeln und um 50.000 €uro zu erhöhen.“
Bitte teilen Sie uns mit, bis wann die geforderten Unterlagen vorgelegt werden und welche Fördermittel vom Landkreis für freiwillige Leistungen zur Schaffung oder Vernetzung von Biotopen und zum Erhalt bedrohter Tierarten seit dem Kreistagsbeschluss vom 15.07.2021 aufgrund welcher Richtlinien des Landkreises oder welcher sonstigen Grundlagen gewährt oder zugesagt worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion