Richtlinie Biotopvernetzung – Förderanträge

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.

Hildesheim, den 31.08.2021

Richtlinie Biotopvernetzung – Förderanträge

Sehr geehrter Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt 3 der heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung; sowie zum Tagesordnungspunkt 8 im Kreisausschusses übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag zu nachfolgenden Anträgen auf Förderung nach der Richtlinie für die Schaffung oder Vernetzung von Biotopen und zum Erhalt bedrohter Tierarten:
Antragsteller 1. R. Förster (Bledelner Rotten),  2. Kirchengemeinde Harsum (Harsum), 3. Leineverband (Duingen), 4.  Agrico II  (Nordstemmen), 5.   F. Prior (Landkreis Hildesheim).

„Der beantragte Zuschuss wird dem Grunde nach bewilligt mit der Maßgabe, dass ein abschließender Bewilligungsbescheid auch hinsichtlich der Höhe erst erfolgt, wenn die in der Richtlinie geforderten Unterlagen mit Lageplan und Maßnahmenbeschreibung vollständig vorliegen.“

Die Verwaltung wendet die Handhabungsregeln zum Kreistagsbeschluss vom 15.07.2021 wie folgt an:
Soweit ein Antrag unter Ausnutzung der in Nr. 6 enthaltenen Öffnungsklauseln den Fördergegenstand nur in allgemeiner Form beschreibt, so dass die abschließende sachliche Prüfung noch nicht erfolgen kann und/oder die Förderung nu r dem Grunde nach beantragt wird, soll die Verwaltung gem. positivem Beschluss des Kreisausschusses einen vorläufigen Förderbescheid erteilen. Eine nochmalige Mitwirkung des Fach- und Kreisausschusses bei der abschließenden Bescheidung ist nicht erforderlich.

Mit freundlichem Gruß

gez. Klaus Bruer                                            Friedhelm Prior
SPD-Fraktionsvorsitzender                        CDU-Fraktionsvorsitzender

 

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