Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.04.2022
Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gem. § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 6 StVO
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- In welchen Gemeinden befinden sich jeweils welche einzelnen Einrichtungen im Sinne des
§ 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO - a) im unmittelbaren Bereich welcher Bundes-, Landes-, Kreis-, anderen Vorfahrtstraße oder sonstigen Straße?
- b) außerhalb der in a) genannte Bereiche an welcher Art von Straße?
- 2. Vor welchen der in Nr. 1 genannten Einrichtungen ist die Geschwindigkeit
- a) streckenbezogen auf 30 km/h beschränkt?
- b) aus welchen Gründen nicht streckenbezogen auf 30 km/h beschränkt?
- Welche der in Nr. 1 genannten Einrichtungen liegen
- a) in einer Tempo-30-Zone?
- b) außerhalb einer Tempo-30-Zoneund und können aus welchen verkehrsrechtlichen Gründen nicht durch eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h geschützt werden?
Begründung:
Der Kreistag hat am 24.03.2022 beschlossen, einen Gesamtplan Verkehrssicherheit zu erarbeiten, in dem für jede Kommune des Landkreises konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dargestellt oder vorgeschlagen werden sollen. Gem. diesem Beschluss soll die Verwaltung bei den Kommunen abfragen, ob und welche Planungen dort bereits bezüglich der Verbesserung der Verkehrssicherheit vorliegen oder angestrebt werden.
Vor allem sollte ein Schwerpunkt auf Tempo-30-Zonen und auf streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h gelegt werden in Bereichen von Einrichtungen des öffentlichen Lebens wie z. B. Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheime, Jugendhilfeeinrichtungen, Krankenhäusern. Der Sachstand dazu sollte den Kreistagsabgeordneten möglichst kurzfristig für die Beratung der weiteren Verfahrensschritte (Zeitplan usw.) in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz zur Verfügung gestellt
werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Katy Renner-Köhne
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende
035 – Zwischenantwort der Verwaltung v. 05.05.22
035 – 2. Zwischennachricht v. 27.09.22