Hilfe für die Menschen der Ukraine

Landkreis Hildesheim

Herrn Landrat Bernd Lynack

Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

 

 

Hildesheim, 13.04.2022

 Hilfe für die Menschen der Ukraine

Anfrage gem. § 56 NKomVG

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

am 28.02.2022 hat der Kreistag beschlossen, dass Sie das Thema „Hilfe für die Menschen der Ukraine“ für eine ständige Beratung in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen haben. Dies ist bisher nicht oder nur unzureichend erfolgt und somit ist ein dringender Beratungsbedarf in den Kreistagsgremien entstanden.

Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

1.Welche einzelnen Maßnahmen hat die Verwaltung wann getroffen, um für die Flüchtlinge Unterkünfte bereitzustellen:

a) in öffentlichen Gebäuden, b) privaten Wohnungen, c) Hotels?

1.1 Welche Vereinbarungen oder Verträge sind vom Landkreis für welche einzelnen Unterkünfte von 1a, 1b und 1c getroffen worden und welche Kosten sind dafür bisher angefallen?

Wer hat über die Übernahme dieser Kosten im Einzelfall auf welcher Grundlage entschieden oder zu entscheiden? Wer hat diese Kosten zu tragen?

Welche Haushaltsmittel stehen bei welchem Produkt im Haushalt für welche Unterkünfte von 1a, 1b und 1c an welcher Haushaltsstelle zur Verfügung?

1.2 Wie hoch schätzt die Verwaltung den Bedarf an welchen Unterkünften von 1a, 1b und 1c in welcher Gemeinde: Bis Ende April, bis Ende August, bis Ende Dezember 2022?

1.3 Geht die Verwaltung davon aus, dass der Bedarf an Wohnungen jeweils zeitgerecht gedeckt werden kann? Wenn nein, welche Maßnahmen sind vorgesehen, die erforderlichen Wohnungen zu beschaffen?

1.4 Welchen Anspruch haben Flüchtlinge auf eine Wohnung a) allgemein und b) an dem von ihnen gewünschten Wohnort? Welche Maßnahmen sind bisher vom Land, vom Landkreis und den Gemeinden getroffen worden und auf welcher Grundlage zukünftig vorgesehen, um den Flüchtlingen eine Wohnung zur Verfügung zu stellen?

2. Wann und welche Vereinbarungen hat der Landkreis mit den Gemeinden über welche Leistungen geschlossen? Von welchen Gemeinden werden seit wann und unter welchen Bedingungen welche Leistungen oder Hilfen für die Menschen der Ukraine erbracht, für die der Landkreis zuständig ist? Auf welcher Grundlage erfolgt dies und welche Haushaltsmittel stehen dafür an welcher Haushaltsstelle zur Verfügung?

3. Welche Stellen bemühen sich derzeit mit welchen Mitteln und welchem Personal darum, den Flüchtlingen das Erlernen der deutschen Sprache zu erleichtern? Benötigen diese Stellen finanzielle Unterstützung und welche Haushaltsmittel stehen dazu bei welchen Haushaltstellen zur Verfügung? Welche konkreten Maßnahmen hat die Verwaltung getroffen, um den Flüchtlingen das Erlernen der deutschen Sprache zu erleichtern? Welche Kosten sind dafür angefallen und werden dafür weiterhin anfallen? Welche Haushaltsmittel stehen dafür an welcher Haushaltsstelle zur Verfügung?

4. In welcher Form ist auf Kreiseben und in welcher Gemeinde organisiert, dass die Flüchtlinge einen behördlichen Ansprechpartner in ihrer Sprache haben, der ihnen benannt und ständig erreichbar ist? Wie viele Flüchtlinge stehen als Dolmetscherinnen und Dolmetscher a) mit russischen und b) ukrainischen Sprachkenntnissen dem Landkreis und welchen Gemeinden c) arbeitsvertraglich oder d) ehrenamtlich zur Verfügung? Welche Kosten sind dafür bei welchen Stellen angefallen oder werden weiterhin anfallen? Welche Haushaltsmittel stehen dafür an welcher Haushaltsstelle zur Verfügung?

5. Wie viele Flüchtlinge befinden sich derzeit in welchen Gemeinden des Landkreises Hildesheim? Von wem werden sie in welcher Gemeinde betreut?

6. Wie ist organisiert, dass die Flüchtlinge untereinander Kontakt aufnehmen können?

7. Wie viele Kinder der Flüchtlinge haben das Recht auf einen Schulbesuch und wie viele dieser Kinder können dieses Recht tatsächlich nutzen?

8. Wie viele Flüchtlinge haben bisher in welchen Gemeinden eine Beschäftigung gefunden?

9. In welcher Höhe sind bisher Haushaltsmittel des Landkreises für die Flüchtlinge aus der Ukraine aus welchen Haushaltsansätzen aufgebracht worden? Welche Personen und welche Stellen haben bisher a) vom Landkreis und b) welchen Gemeinden unter welchen Bedingungen nach welcher Vorschrift Mittel in welcher Höhe für welchen Zweck erhalten? Welche dieser vom Landkreis oder den Gemeinden aufgebrachten Haushaltsmittel werden vom Bund oder Land a) vollständig b) teilweise, c) nicht erstattet? Bei welchen Haushaltsstellen stehen in welcher Höhe Haushaltsmittel zur Erfüllung von a) Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis, b) Pflichtaufgaben im übertragenen Wirkungskreis und c) eigenen Aufgaben bei der Hilfe für die Flüchtlinge aus der Ukraine zur Verfügung? Sind diese Haushaltansätze nach Auffassung der Verwaltung ausreichend?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

037 – Teilantwort der Verwaltung vom 07.07.2022

037 – Teilantwort zu Ziffer 9

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