Haushaltsbegleitbeschluss 2023

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 07.12.2022

Haushaltsbegleitbeschluss 2023

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2023 übersenden wir Ihnen folgenden Haushaltsbegleitbeschluss:

I,Mehrkosten der Tagesmütter aufgrund der Pandemie und Folgen des Krieges in der Ukraine

Die seit Mitte 2022 angefallenen Mehrkosten der Tagesmütter aufgrund der Pandemie und Folgen des Krieges in der Ukraine sind durch den Landkreis zumindest weitgehend auszugleichen, soweit sie nicht von Dritten (z. B. Bund oder Land) übernommen werden. Einzelheiten sind in einer Richtlinie zu regeln, die dem Kreisausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2023 aufzunehmen.

Begründung:

Wir verweisen auf den Antrag der der Regionalgruppe Hildesheim der Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen (BvK) e.V. vom 19.10.2022.

 

II. Hilfe für Menschen der Ukraine

  1. Soweit die Gemeinden zur Unterbringung oder Betreuung von Flüchtlingen Maßnahmen treffen, weil die Angebote anderer Stellen für die Betreuung nicht ausreichen, fördert bzw. unterstützt der Landkreis dies in 2023 als freiwillige Leistung im Rahmen eines Budgets in Höhe von 2 Mio. Euro pro Jahr.
  2. Der Landrat wird beauftragt, für die Förderung/Unterstützung nach Nr. 1 eine Förderrichtlinie oder andere geeignete Regelung zu erarbeiten und dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

III. Ehrenamtliche Netzwerke im Sozialbereich

In den Haushaltsplan für 2023 werden 50.000 € für freiwillige Leistungen im Bereich Altenhilfe bereitgestellt:

a) zur Unterstützung ehrenamtlicher Netzwerke einschl. Nachbarschaftshilfe,
b) Altenpflegeplanung und ein Versorgungskonzept.

 

IV. In den Haushaltsplan 2023 ist zusätzlich als wesentliches Produkt aufzunehmen:

„Klima-, Umwelt- und Naturschutz“ im Sinne des § 4 Abs. 7 GemHKVO.
Dazu wird die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf zu fertigen und dem Kreistag bis Mitte 2023 vorzulegen.

Begründung:

§4 GemHKVO regelt: „Der Haushalt wird nach den Bedürfnissen der Kommune in Teilhaushalte gegliedert. Die Gliederung entspricht der jeweiligen Verwaltungsgliederung oder bildet den Produktplan der Kommune ab. In den Teilhaushalten werden die ihnen zugeordneten Produkte abgebildet“ (Abs. 1). „In jedem Teilhaushalt werden die wesentlichen Produkte mit den dazugehörenden Leistungen beschrieben und sollen die zu erreichenden Ziele mit den dazu geplanten Maßnahmen sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden“ (Abs. 7).

Der Landkreis kann neben und zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtaufgaben in den Bereichen Klima-, Umwelt-, Natur-, Gewässerschutz usw. in erheblichem Umfang freiwillige Aufgaben übernehmen.

Es erscheint sachgerecht, den „Klima-, Umwelt-, Naturschutz“ als ein wesentliches Produkt in den Haushaltsplan aufzunehmen. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob auch die Verwaltungsgliederung hinsichtlich des Klima-, Umwelt-, Natur-, Gewässerschutzes modifiziert werden sollte.

V. Förderung des Gewässerschutzes

In den Haushaltsplan 2023 werden für die „Förderung des Gewässerschutzes“ 100.000 € bereitgestellt. Dazu ist ein gesondertes Produkt zu bilden. Die Verwaltung erarbeitet eine Produktbeschreibung und legt sie den Kreistagsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Das Produkt sollte Gewässer zweiter und dritter Ordnung erfassen. Die Förderung soll abzielen auf allgemeine Maßnahmen oder auch um einzelne Projekte von Unterhaltungsverbänden, Kommunen oder Dritten fördern zu können. In Betracht kommen dabei alle Maßnahmen zur Umsetzung insbesondere des § 21 Abs. 5 und 6 BNatSchG und des wasserrechtlichen Verbesserungsgebotes nach dem WHG, dem NWG bzw. der WRRL – für alle Gewässer (einschl. des Grundwassers) von der Quelle bis zur Mündung einen guten ökologischen Zustand zu erhalten oder zu erreichen.

VI. Beratungen durch externe Stellen im Bereich des Umweltschutzes

In den Haushaltsplan 2023 werden 50.000 € eingestellt für die Finanzierung fachlicher Unterstützung und Beratungen durch externe Stellen im Bereich des Umweltschutzes, insbesondere bei erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Wassers.

VII. Landkreisförderung Niedersächsischer Weg

In den Haushaltsplan 2023 werden 50.000 € bereitgestellt, um Maßnahmen des Niedersächsischen Weges durch den Landkreis Hildesheim zu fördern: ergänzend zu den gesetzlich angekündigten Ausgleichszahlungen nach § 42 Abs. 5 des Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG).

Die Verwaltung erarbeitet auf der Grundlage der Landesregelung eine Produktbeschreibung und legt sie den Kreistagsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vor.

VIII. Regionale Entwicklung/Neuer Zusammenhalt

Der Haushaltsansatz „9‐09, 511‐003 Regionale Entwicklung/Neuer Zusammenhalt“ ist von 341.600 € auf 550.000 € zu erhöhen.

Begründung:

Die Erhöhung erscheint erforderlich, um Projekte der regionalen Förderung wirksam unterstützen zu können, die z. B. sehr konkret vom Regionsverein Leinebergland verfolgt werden.

IX.Mikrofonanlage

Die Verwaltung wird beauftragt im Großen Sitzungssaal des Kreishauses eine Mikrofonanlage installieren zu lassen, mit deren Hilfe von allen für Kreistagsabgeordnete vorgesehenen Plätzen aus gesprochen werden kann.

Begründung:

Die derzeitige Ausstattung des Großen Sitzungssaales des Kreishauses sorgt nicht für eine angemessene politische Auseinandersetzung in Rede und Gegenrede.
Der jeweilige Weg der Abgeordneten zwischen Sitzplatz und Rednerpult nimmt unnötige Zeit in Anspruch und ist auch nicht barrierefrei. Spontane und damit regelmäßig erfrischende Redebeiträge werden dadurch nicht gefördert. Zudem muss die Rednerin/der Redner ggf. Aufzeichnungen mit zum Pult nehmen und dafür vorher Papier ausdrucken. Die Sitzungsleitung und die Verwaltung haben demgegenüber eigene Mikrofone und können bei Redebeiträgen sitzen bleiben. Diese Ungleichheit soll beendet werden. Dafür werden für alle Abgeordneten Mikrofone angeschafft.
Diese Maßnahme ist auch dazu geeignet, dass die Sitzungsabläufe für Zuhörerinnen und Zuhörer interessanter werden.

X. Globale Minderausgabe

Es ist eine globale Minderausgabe einzuplanen in Höhe von 1 % und max. 4.000.000 € bei den Aufwendungen für die Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis. Ausgenommen davon sind Aufwendungen für konkrete Vorgaben des Kreistages oder Kreisausschusses (z. B. Zuwendungen für die Kinderbetreuung).

XI. Unterjährige Finanzberichte

Die Verwaltung erstellt unterjährige Finanzberichte (unter Berücksichtigung/Nutzung der bereits jetzt verwaltungsintern erstellten unterjährigen Finanzberichte) und berichtet darüber pro Quartal

in den Kreistagsgremien: Über die Haushaltslage mit den wesentlichen Haushaltsdaten einschließlich Vergleichszahlen zum aktuellen Haushaltsplan und zumindest zu den zwei vorangegangenen Haushaltsjahren,  sowie über die wirtschaftliche Situation und Entwicklung der Beteiligungen (zumindest für eine Abweichungsanalyse zwischen dem geplanten, haushaltsrelevanten Ergebnis und dem tatsächlichen Ergebnis aufgrund der eigenen Hochrechnung der Beteiligung).

XII. Digitaler Zugang zu den Kostenstellen des Haushaltsplans für Kreistagsabgeordnete

Den Kreistagsabgeordneten ist der digitale Zugang zu den Kostenstellen des Haushaltsplanes zu ermöglichen, in denen auch ersichtlich wird, welche Einnahmen und Ausgaben zu welcher Haushaltsstelle bereits gebucht worden sind.

Begründung:
Es sind keine Gründe dafür erkennbar, dass Abgeordneten der Zugang auf wesentliche Teile der Haushaltsplanung verschlossen ist.

XIII. Haushaltsplananpassung

a) Die Haushaltsdaten im Haushaltsentwurf der Verwaltung einschl. Anlagen sind entsprechend den Kreistagsbeschlüssen für den Haushalt 2023 anzupassen/zu aktualisieren.

b) Die einzelnen aufgrund von Anträgen aus dem Kreistag erfolgten haushaltsrelevanten Kreistagsbeschlüsse sind im Haushaltsplan bei den jeweiligen Produkten anzugeben (auch noch wirksame Beschlüsse aus der Vergangenheit). Diese Beschlüsse sind in einer Übersicht/Tabelle mit folgenden Angaben aufzulisten:

– betroffene Haushaltsstelle, durch den Beschluss verursachte Kosten, in welchem Haushaltsansatz diese Kosten in welcher Höhe veranschlagt sind,

– Verfügbarkeit der Haushaltsmittel mit Angaben wie z. B. Sperrvermerk, Haushaltsausgaberest in welcher Höhe bei welchem Sachkonto.

Die Übersichten/Listen sind dem Kreistag in jedem Frühjahr vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

gez. Andreas Koschorrek
Sprecher des Ausschusses für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

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