CDU-Fraktion kritisiert inffiziente Vorgehensweise bei der Kostenbeteiligung zur Unterbringung von Flüchtlingen

 

Die CDU-Fraktion wird in der Kreistagssitzung am 08. Dezember nicht der vom Landrat Bernd Lynack (SPD) geforderten Vereinbarung über die Kostentragung bei der Bereitstellung von Wohnraum für Ukraine-Vertriebene zustimmen. Nach dieser Vereinbarung sollen sich die Städte und Gemeinden gegenüber dem Landkreis Ende 2023 weitgehend und danach vollständig zur Übernahme der Kosten verpflichten, die durch die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge anfallen, aber nicht vom Bund oder Land erstattet werden. Die CDU-Fraktion widerspricht der Behauptung des Landrates, die Städte und Gemeinden seinen aufgrund ihrer Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr zur Breitstellung von Wohnraum zur Vermeidung von Obdachlosigkeit verpflichtet. Der Innenminister hat sich dazu bisher nicht geäußert: trotz Nachfrage der CDU-Fraktion vom 26.09.2022. Die CDU-Fraktion lehnt es zudem als rechtlich unvertretbar ab, im Kreistag eine höhere Kreisumlage für die Städte und Gemeinden zu beschließen, die der Vereinbarung nicht zustimmen. Ein höherer Hebesatz wäre willkürlich und rechtlich unbegründet, da völlig unklar ist, für welche Städte und Gemeinden in welcher konkreten Höhe Kosten anfallen.

Darüber hinaus sieht die CDU-Fraktion die Vorgehensweise des Landrates als ineffizient an: Warum sollen überhaupt die Städte und Gemeinden jetzt schon in einer komplizierten Abrechnung an den Kosten beteiligt werden, wenn die endgültige Kostentragung zwischen Bund – Land – Landkreis noch nicht geregelt ist. Wie in vielen Landkreisen des Landes Niedersachsens, so sollte es auch im Landkreis Hildesheim funktionieren.

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