Planung zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine und Anspruchsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 18.09.2023

Planung zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine und Anspruchsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Beschlussvorschlag zum TOP 3 der Sitzung des Kreisausschusses am 18.09.2023 und zum TOP 10 der Sitzung des Kreistages am 21.09.2023

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum TOP 3 der Sitzung des Kreisausschusses am 18.09.2023 und zum TOP 10 der Sitzung des Kreistages am 21.09.2023 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

1.Der Landrat wird gebeten, dem Kreistag bis zur nächsten Sitzung eine Planung zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine und Anspruchsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorzulegen. In der Planung sind jeweils anzugeben, in welchen Orten a) für Flüchtlinge aus der Ukraine und b) für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,

1.1 welche Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden sind und von wie vielen Personen derzeit genutzt werden sowie unter welchen Voraussetzungen von wie vielen weiteren Personen ab wann und für welche Zeit genutzt werden können,

1.2 welche Arten von Unterbringungsmöglichkeiten aufgrund welcher Rechtsgrundlage von wem bis wann und mit welchen Mitteln geschaffen werden müssen,

1.3 derzeit welche Betreuungsangebote von wem in welcher Art und mit welchem Inhalt vorhanden sind und ab wann vom wem zusätzlich zur Verfügung gestellt werden sollen.

In der Planung sind zudem anzugeben, nach welchen Kriterien a) Flüchtlinge aus der Ukraine und b) Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufgrund wessen Entscheidungen und aufgrund welcher Rechtsgrundlage auf die Gemeinden des Landkreises verteilt werden.

Begründung:

Um eine sachgerechte Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine und Anspruchsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu gewährleisten, ist eine mit den Gemeinden abgestimmte Planung erforderlich.

Dies betrifft die Frage nach dem benötigten Wohnraum und die zwingend erforderliche Betreuung (Integrationsmaßnahmen einschl. Sprachkurse, die Kinderbetreuung, die medizinische Versorgung usw.). Die notwendige Planung dafür ist derzeit nicht erkennbar.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Josef Teltemann
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang

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