Nachhaltige Finanzierung der Kindertagesstätten – Wer soll das bezahlen?

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.11.2024

Nachhaltige Finanzierung der Kindertagesstätten – Wer soll das bezahlen?

Aktuelle Stunde gem. § 21 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim in der XIX. Wahlperiode

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum o. a. Thema beantragen wir für die Sitzung des Kreistages am 28.11.2024 eine Aktuelle Stunde.

Begründung:

Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ist nach den gesetzlichen Vorgaben vom Landkreis zu erfüllen und zu finanzieren, soweit die Kosten nicht vom Bund bzw. Land oder den Trägern und Eltern getragen werden.

In den vergangenen Jahren sind die Kosten für die Kinderbetreuung erheblich gestiegen. Diese Steigerungen haben der Bund und das Land in keiner Weise ausgeglichen. Und diese Steigerungen können viele Gemeinden, die sich freiwillig und mit einem höheren Anteil als der Landkreis an der Finanzierung beteiligen, nicht mehr tragen, ohne die Gemeindesteuern oder die Elternbeiträge anzuheben.

Daher ist es erforderlich, dass der Landkreis ohne Anhebung der Kreisumlage einen höheren Anteil als die Gemeinden an der Finanzierung übernimmt: zumindest im Verhältnis
von 40 zu 60 %.

Zudem ist der Landtag vom Kreistag aufzufordern, einen höheren Zuschuss für die KiTa-Finanzierung zu beschließen, um eine nachhaltige Finanzierung durch das Land zu gewährleisten und die Finanzierung nicht weiterhin zum Großteil auf die Kommunen abwälzen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

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