Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 13.06.2025
Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim für die XIX. Wahlperiode (01.11.2021 – 31.10.2026)
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zu Ihrer Vorlage Nr. 887/XIX vom 09.04.2025 bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Auswirkung wird es haben, wenn § 18 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsaus-schüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim für die XIX. Wahlperiode (01.11.2021 – 31.10.2026) wie von Ihnen vorgeschlagen geändert wird bzw. die Worte „Fraktionen“ und „Gruppen“ in § 18 Abs. 1 der o. a. Geschäftsordnung gestrichen werden?
- Vertreten Sie die Auffassung, dass dann Fraktionen und Gruppen keine Anfragen mehr stellen dürfen?
Begründung:
In § 56 NKomVG wird zwischen Abgeordneten und Mitgliedern der Vertretung unterschieden, da der Hauptverwaltungsbeamte nicht an sich selbst Anfragen stellt.
Im Übrigen werden die Abgeordneten durch ihre Fraktionen oder Gruppen vertreten, mit der Folge, dass sie für ihre Mitglieder auch Anfragen stellen können.
Die vorgesehene Streichung in § 18 Abs. 1 der o. a. Geschäftsordnung scheint uns daher in keiner Weise zweckmäßig zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender