Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 24.08.2026
Verzichtet auf die Erhebung der Nutzungsentschädigung bei Vergabe der kreiseigenen Sporthallen
Antrag zur Tagesordnung
Bezug:
Beschlussvorschlag des Landrates BV/1105/XIX vom 20.01.2026
https://kt-info.landkreishildesheim.de/public/vo020?VOLFDNR=1000083&refresh=false
Antrag der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 1102/XIX vom 16.03.2026
https://kt-info.landkreishildesheim.de/public/vo020?VOLFDNR=1000248&refresh=false
Beschlussvorschlag des Landrates BV/1177/XIX-1 vom 04.06.2026
https://kt-info.landkreishildesheim.de/public/vo020?VOLFDNR=1000412&refresh=false
Beschlussvorschlag der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 1143/XIX vom 16.06.2026
https://kt-info.landkreishildesheim.de/public/vo020?VOLFDNR=1000445&refresh=false
und in der geänderten Fassung Nr. 1167/XIX vom 20.08.2026
https://kt-info.landkreishildesheim.de/public/vo020?VOLFDNR=1000535&refresh=false
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Es ist unklar, ob der Landrat aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 19.03.2026 zum TOP 16.3 auf die Erhebung von Nutzungsentschädigungen bei Vergabe der kreiseigenen Sporthallen ver-zichten kann.
I. Der Kreistag hat am 19.03.2026 zum TOP 16.3 beschlossen:
„Aufgrund der Verwaltungsvorlage BV/1105/XIX vom 20.01.2026 und des CDU-Antrages Nr. 1102/XIX vom 16.03.2026 wird wie folgt beschlossen:
1. Der Landkreis Hildesheim verzichtet ab dem 01.01.2026 gegenüber den betreffenden Städten und Gemeinden sowie dem Kreissportbund Hildesheim auf die Erhebung der Nutzungsentschädigung bei Vergabe der kreiseigenen Sporthallen an im Sinne von § 1 der Sportförderrichtlinie des Landkreises forderungswürdige Sportvereine sowie für Veranstaltungen der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, der anerkannten Wohlfahrtsverbände, der Musik- und Gesangvereine, der Kulturvereinigungen, der Kulturvereine und der Musikschulen mit jeweiligem Sitz im Landkreis Hildesheim. Für die Gemeinden, in denen keine kreiseigenen Sporthallen oder kreiseigene und nicht kreiseigene Sporthallen vorhanden sind, soll für die o. a. Nutzer eine entsprechende Förderung mit dem Ziel erfolgen, dass sie zumindest in etwa gleich gefördert wer-den. Als eine Möglichkeit ist die Förderung von Übungsleitern usw. zu berücksichtigen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Vereinbarungen mit den Städten und Ge-meinden dahingehend anzupassen und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Die Verwaltung/Landrat wird beauftragt, dem Kreistag ein Konzept zur Beratung und Be-schlussfassung spätestens in seiner Sitzung am 25.06.2026 vorzulegen. Dabei sind die Überle-gungen hierzu aus dem Kreis der Bürgermeister/innen unserer Städte und Gemeinden über den NSGB einzubinden.“
II. Nr. 1 Satz 2 und Nrn. 2 und 3 des o.a. Beschlusses sind bisher nicht umgesetzt worden, weil im Kreistag folgende Beschlussvorschläge abgelehnt worden sind:
Beschlussvorschlag des Landrates (BV/1177/XIX-1 vom 04.06.2026) und
Beschlussvorschlag der CDU-Kreistagsfraktion (Nr. 1143/XIX vom 16.06.2026) in der geänderten Fassung Nr. 1167/XIX vom 20.08.2026).
a) Zum Beschlussvorschlag des Landrates (BV/1177/XIX-1 vom 04.06.2026)
Dieser Beschlussvorschlag des Landrates wurde entgegen der Planung nicht am 25.06.2026 behandelt, sondern erst in der Kreistagssitzung am 20.08.2026 und enthielt u.a. folgende Sätze:
„Die Kreisverwaltung schließt mit den betreffenden Kommunen auf Grundlage des als Anlage beigefügten Entwurfs vom 27.05.2026 neue Nutzungsverträge über die Über-lassung von Schulsporthallen zur außerschulischen Nutzung. Für den Fall, dass eine Kommune nicht dazu bereit ist, diesen Änderungsvertrag zu schließen, ist der bestehende Nutzungsvertrag zum 31.12.2026 fristgerecht zu kündigen.“
„Die Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hil-desheim zu schulfremden Zwecken wird in der Fassung ihres Entwurfs vom 27.05.2026 beschlossen und in Kraft gesetzt.“
Da der o.a. Beschlussvorschlag des Landrates insgesamt abgelehnt wurde, wurde auch kein Auftrag zum Abschluss neuer Nutzungsverträge beschlossen.
In die Entgeltordnung (für die Nutzung von Sporthallen an Gymnasien usw.) sollte u.a. folgende Regelungen aufgenommen werden:
„(1) Die Überlassung der schulischen Einrichtungen unter der Voraussetzung des § 1 er-folgt entgeltfrei:
1. für Veranstaltungen der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe für die Erfüllung
konkreter Jugendhilfeaufgaben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) –
Kinder- und Jugendhilfe – und der anerkannten Wohlfahrtsverbände für deren Kernaufgaben, sofern sie ihren Sitz im Landkreis Hildesheim haben und soweit diese Kosten nicht
von Dritten gedeckt werden,
2. für Veranstaltungen der Musik- und Gesangvereine, Kulturvereinigungen und Kultur-vereine, soweit diese Vereine ihren Sitz im Landkreis Hildesheim haben und nur ideelle, kulturelle Bestrebungen verfolgen und keinen wirtschaftlichen Gewinn anstreben und auch nicht erzielen,
3. an die Musikschulen mit Sitz im Landkreis Hildesheim,
4. an im Sinne von § 1 der „Richtlinie zur Sportförderung im Landkreis Hildesheim“ förde-rungswürdige Sportvereine, die ihren Sitz im Landkreis Hildesheim haben und bei denen die Benutzung der Einrichtungen im Rahmen ihrer satzungsmäßigen Aufgaben liegt, und deren Verbände,
5. an die Schulen mit Sitz im Landkreis Hildesheim …
§ 6 Schlussbestimmungen
Diese Entgeltordnung tritt am 01.07.2026 in Kraft.“
Da der o.a. Beschlussvorschlag des Landrates von insgesamt abgelehnt wurde, wurde auch die Änderung der Entgeltordnung abgelehnt. Daher können die Hallen nicht entgeltfrei den Sportvereinen und auch nicht außerhalb von besonderen Veranstaltungen den Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, der anerkannten Wohlfahrtsverbände, der Musik- und Gesangvereine, der Kulturvereinigungen, der Kulturvereine, der Musik-schulen usw. überlassen werden. Denn eine Entgeltbefreiung ist nach
§ 5 der „Richtlinien für die Überlassung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hil-desheim zu schulfremden Zwecken“ rechtmäßig nur im Rahmen der Entgeltordnung möglich, die als Satzung seit dem 01.08.2011 unverändert ist und nur in einem förmlichen Verfahren geändert werden kann.
b) Die CDU-Fraktion war mit der geplanten Entgeltbefreiung für Vereine, die kreiseigene Hallen nutzen, einverstanden und hat im Interesse der Gleichbehandlung aller Vereine einen ergänzenden Beschlussvorschlag vorgelegt, der eine Entgeltbefreiung auch für die Vereine vorsah (der Sport- und vielen sonstigen Vereine), die keine kreiseigenen Hallen nutzen können. Dieser Beschlussvorschlag der CDU lautete:
„1. Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte
a) Der Beschlussvorschlag des Landrates Nr. BV/1177/XIX-1 vom 04.06.2026 wird wie folgt neu gefasst:
Für die Zeit ab 01.01.2027 werden mit den betreffenden Kommunen auf Grundlage des als Anlage beigefügten Entwurfs vom 27.05.2026 neue Nutzungsverträge über die Überlassung von Schulsporthallen zur außerschulischen Nutzung abgeschlossen.
Die Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim zu schulfremden Zwecken wird in der Fassung ihres Entwurfs vom 27.05.2026 beschlossen und für die Zeit ab 01.01.2027 in Kraft gesetzt.
b) Die zur Umsetzung des Beschlusses zu a) erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan für das Jahr 2027 einzuplanen.
2. Förderung des Sports sowie kultureller und sozialer Vereine, Verbände und sonstiger Gruppen, die nicht kreiseigene Sporthallen nutzen
a) Werden von den in § 2 der Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim genannten Nutzern nicht kreiseigene Einrichtungen für die in der Entgeltordnung genannten Zwecke genutzt und dafür Entgelte erhoben, werden ihnen diese Entgelte auf Antrag und Nachweis vom Landkreis Hildesheim ab 01.01.2027 bis zu der Höhe erstattet, wie sie in § 3 der jeweils gültigen Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim festgelegt sind.
Die Bestimmungen des § 2 Abs. 2 bis 4 der Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim sind entsprechend anzuwenden.“
Diesen Vorschlag der CDU haben SPD-Grüne ohne Begründung abgelehnt, obwohl da-mit der Kreistagsbeschluss vom 19.03.2026 für alle Vereine umgesetzt worden wäre. Hätte die SPD diesem Beschlussvorschlag der CDU zugestimmt, wäre eine Entgeltbefreiung für alle Vereine und Verbände beschlossen worden.
c) Gem. Berichterstattung der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 22.08.2026 vertritt der Landrat augenscheinlich die Auffassung, er könne ohne Änderung der Entgeltordnung auf Entgelte für die Nutzung der kreiseigenen Hallen verzichten.
Daher ist unverzüglich eine Klarstellung der Rechtslage erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
