Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 24.08.2026
Verzichtet auf die Erhebung der Nutzungsentschädigung bei Vergabe der kreiseigenen Sporthallen
Anfrage gem. § 56 NKomVG und Antrag auf Einberufung des Kreisausschusses
I. Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1. Sind Sie der Auffassung, dass Sie oder der Landkreis abweichend von der „Entgeltord-nung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim zu schul-fremden Zwecken“, die seit dem 01.08.2011 unverändert in Kraft ist, Einrichtungen des Landkreises entgeltfrei überlassen dürfen?
2. Sind Sie der Auffassung, dass Sie oder der Landkreis aufgrund des Kreistagsbeschlus-ses vom 19.03.2026 zum TOP 16.3 berechtigt sind, gegenüber den betreffenden Städten und Gemeinden sowie dem Kreissportbund Hildesheim auf die Erhebung der Nutzungs-entschädigung bei Vergabe der kreiseigenen Sporthallen an im Sinne von § 1 der Sport-förderrichtlinie des Landkreises forderungswürdige Sportvereine sowie für Veranstaltun-gen der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, der anerkannten Wohlfahrtsver-bände, der Musik- und Gesangvereine, der Kulturvereinigungen, der Kulturvereine und der Musikschulen mit jeweiligem Sitz im Landkreis Hildesheim rückwirkend ab dem 01.01.2026 zu verzichten?
3. Sind Sie der Auffassung, dass ein Entgeltverzicht nach Nr. 2 dem Gebot der Gleichbe-handlung entspricht, obwohl nur ein Teil der Sport- und sonstigen Vereine gefördert wer-den?
II. Einberufung des Kreisausschusses
Für den Fall, dass Sie die o.a. Fragen nicht innerhalb einer Woche beantworten, beantragen wir, den Kreisausschuss unverzüglich zu dem o. a. Beratungspunkt einzuladen.
Begründung:
Aufgrund der Berichterstattung der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 22.08.2026 vertreten Sie augenscheinlich die Auffassung, Sie könnten ohne Änderung der Entgeltvereinbarung auf Entgelte für die Nutzung der kreiseigenen Hallen verzichten.
Dazu ist unverzüglich eine Klarstellung erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
