Abschluss der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung (Kita-Vertrag) mit den kreisangehörigen Kommunen mit Wirkung ab dem 01.01.2025

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 02.12.2024

Abschluss der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung (Kita-Vertrag) mit den kreisangehörigen Kommunen mit Wirkung ab dem 01.01.2025

 Vorlage 821/XIX

 Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum TOP 5 der Sitzung des Finanzausschusses am 02.12.2024 sowie zum TOP 12 des Kreisausschusses am 09.12.2024 und zum TOP 20 des Kreistages am 12.12.2024 übersenden wir Ihnen folgenden

Beschlussvorschlag:

Für das Jahr 2025 ist der Haushaltsansatz für die Kindertagesbetreuung um mindestes 12 Mio. Euro anzuheben mit dem Ziel, dass der Landkreis zumindest 60 % der „ungedeckten Kosten“ übernimmt.

Begründung:

Im Haushaltsplan für des Jahr 2023 hatte die Verwaltung bereits ausgeführt: „Von den ungedeckten Kosten im Bereich der Kindertagesbetreuung übernimmt der Landkreis den weit überwiegenden Teil (Kostendeckung Landkreis: 60 %; Kommunen: 40 %).

Davon kann derzeit keine Rede sein. Wenn dieses Ziel von 60 % erreicht werden soll, muss der Landkreis nach Aussage des Landrates zusätzlich ca. 12 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Folglich müssen diese zusätzlichen Mittel im Haushaltsplan 2025 berücksichtigt werden. Ohne diese Erhöhung des sog. Zuschusses an die Städte und Gemeinden ist der im Vergleich zu anderen Landkreisen extrem hohe Hebesatz bei der Kreisumlage in Höhe von 56,65 % ohnehin nicht mehr gerechtfertigt, zumal in der Zeit von 2010 bis 2025 die Erträge des Landkreises aus Kreisumlage von ca. 120 auf ca. 240 Mio. Euro und aus den Schlüsselzuweisungen von 40 auf 100 Mio. Euro gestiegen sind.

Derzeit zahlen die Städte und Gemeinden mit der Kreisumlage dem Landkreis bereits einen Großteil der ca. 50.000.000 Euro (entspricht für den Landkreis ca. 12 % Kreisumlage), die der Landkreis an die Städte und Gemeinden als sog. Zuschuss für die Kinderbetreuung auszahlt/zurückzahlt. Zusätzlich zahlen die Städte und Gemeinden aber pro Jahr bereits ca. 50.000.000 Euro für die vom Landkreis zu finanzierende Kinderbetreuung; also sind die Städte und Gemeinden nicht mit 56,65, sondern quasi 68,65 % Kreisumlage belastet.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

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