Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim – XIX. Wahlperiode

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

                                                                                               Hildesheim, 27.05.2024

 

Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim – XIX. Wahlperiode

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 9 der heutigen Sitzung des Kreisausschusses sowie zur Sitzung des Kreistages am 20.06.2024 übersenden wir folgenden geänderten

Beschlussvorschlag:

Die Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim wird wie folgt geändert:

  1. § 10 wird folgender Absatz 3 angefügt:

Auf gemeinsamen Antrag von mindestens zwei Fraktionen ist die Sitzung zu unterbrechen, um Kreistagsmitgliedern sowie Bürgerinnen und Bürgern einen Dialog zu ermöglichen. Über den Zeitraum entscheidet der oder die Vorsitzende des Kreistages, sofern der Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder nichts anderes bestimmt.“

  1. § 13 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„Das Rechnungsprüfungsamt, die/der Datenschutzbeauftragte/r sowie die Gleichstellungsbeauftragte haben im Ausschuss für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, im Kreisausschuss und im Kreistag zu den von mindestens zwei Fraktionen gemeinsam beantragten Gegenständen zu berichten und Fragen zu beantworten.“

3. § 19 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird folgender neuer Satz zwei eingefügt:

„Der Entwurf ist den Abgeordneten innerhalb von vier Wochen nach einer Sitzung zuzusenden.“

b) Absatz 1 Satz 4 erhält folgende Fassung:

„Die Aufzeichnungen dürfen von allen Abgeordneten eingesehen und im Übrigen nur zur Anfertigung und Überprüfung der Richtigkeit des Protokolls durch die Unterzeichnenden nach Absatz 3 verwendet werden.“

Begründung:

Die o. a. Änderungen der Geschäftsordnung sollen u. a. bewirken, dass Entscheidungen des Kreistages transparenter werden. Um einen Dialog für Bürgerinnen und Bürger sowie Kreistagsabgeordneten zu ermöglichen, sieht die CDU-Kreistagsfraktion eine Anpassung der Geschäftsordnung hinsichtlich der Möglichkeit einer Sitzungsunterbrechung als erforderlich an.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und
Innere Dienste

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