Aktualisierung der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hilddesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.06.2023

 

Aktualisierung der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 22 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.06.2023 sowie zum Tagesordnungspunkt 34 der Sitzung des Kreistages am 29.06.2023 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

1. Dem mit Vorlage 436/XIX vorgelegten Entwurf der o. a. Richtlinie wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

a) Punkt 6 Absatz 2, Satz 5 wird wie folgt neu gefasst:

„Alle Tagespflegepersonen erhalten einen Aufschlag von 0,50 € je Betreuungsstunde.“

b) Dem Punkt 9a wird folgender Satz angefügt:

„Ersatzbetreuungskräfte erhalten in den bestehenden Vertretungsmodellen die gleiche Vergütung wie in den Varianten nach Absatz 1 bis 3.“

2. Die o. a. Richtlinie soll unter Berücksichtigung der von den Tagespflegepersonen mit Schreiben vom 19.10.2022 vorgelegten Anregungen überarbeitet werden. Insbesondere die Regelungen zum Betreuungsentgelt (Nr. 6 der o. a. Richtlinie) sind hinsichtlich einer höheren Vergütung kurzfristig zu überarbeitet. Eine Beschlussfassung dazu soll möglichst in der nächsten Kreistagssitzung erfolgen.

Begründung:

Die in Nr. 1 vorgeschlagenen Änderungen zum Entwurf der Verwaltung sind hinsichtlich einer Gleichbehandlung erforderlich. Die in Nr. 2 vorgeschlagene weitere Überarbeitung sollte erfolgen, weil die bisherigen in Nr. 6 genannten Steigerungsbeträge von 2,35% aufgrund der aktuellen Inflationsrate und den Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst nicht angemessen erscheinen.

Im Übrigen ist eine transparentere Regelung anzustreben.

Mit freundlichem Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

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