Aktualisierung der „Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim“

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.06.2024

Aktualisierung der „Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim“

 Beschlussvorschlag zum TOP 12 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses sowie zum TOP 18 der Sitzung des Kreisausschusses und zum TOP 25 der Sitzung des Kreistages am 20.06.2024

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.06.2024 beantragen wir, den Tagesordnungspunkt 12 zu vertagen oder hilfsweise als TOP 4 zu behandeln, da die Mitglieder der CDU-Kreistagsfraktion nur zeitlich befristet an der Sitzung teilnehmen können.

Zudem übersenden wir Ihnen zur Aktualisierung der „Richtlinie zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim“ folgenden Beschlussvorschlag.

Ferner bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Wann haben a) die örtliche Berufsvereinigung der Kindertagespflege und b) die Gemeinden den Entwurf in welcher Fassung erhalten und welche Stellungnahme abgegeben?

Wann sind aufgrund von welchen Stellungnahmen oder sonstigen Anregungen welche Änderungen in den Entwurf aufgenommen worden?

Wann haben welche Mitglieder der Mehrheitsgruppe welche Entwürfe zur Änderung der o. a. Richtlinie erhalten?

Welche Vorschläge der Mehrheitsgruppe sind in den Entwurf (Stand: 27.05.2024) aufgenommen worden?

Beschlussvorschlag:

„Die derzeit gültige Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim wird für die Zeit ab 01.01.2024 wie folgt geändert:

 

  1. In Nr. 6. Absätze 2, 4 und 6 wird die Angabe „um 2,35 %“ geändert in „nach den Ergebnissen des TVöD für Kindertagestätten“.

Die in Nr. 6 genannten Anlagen 1, 2 und 3 werden entsprechend neu gefasst.

  1. Nr. 6. Absatz 2 Satz 5 wird wie folgt neu gefasst: „Alle Tagespflegepersonen erhalten einen Aufschlag von 0,50 € je Betreuungsstunde.“
  1. In Nr. 6 Absatz 9 wird die Angabe „100 €“ durch die Angabe „110 €“ ersetzt.
  2. In Nr. 6 Absatz 10 wird die Angabe „180 €“ durch die Angabe „200 €“ ersetzt.
  3. In Nr. 7. Satz 2 werden die Worte „insgesamt maximal 30 Tage“ durch „30 Tage Urlaub plus bis max. 14 nachgewiesene Krankheitstage“ ersetzt.
  1. Dem Punkt 9a wird folgender Satz angefügt: „Ersatzbetreuungskräfte erhalten in den bestehenden Vertretungsmodellen die gleiche Vergütung wie in den Varianten nach Absatz 1 bis 3.“
  2. In Nr. 18 wird die Angabe „01.07.2023“ durch die Angabe „01.01.2024“ und die Angabe „01.01.2019“ durch die Angabe „11.04.2023“erstetzt.

Begründung:

Die Änderungen sind erforderlich und geboten, um auch im Bereich der Kindertagespflege die vor Jahren festgelegten Entgelte und Zahlungen den verschiedenen Teuerungen anzupassen.

Eine einheitliche Erhöhung von Zuwendungen für die unterschiedlichsten Tätigkeiten im gesamten Sozialbereich ist in keiner Weise begründet und verstößt gegen den Gleichheitssatz.

Eine Ungleichbehandlung sehen wir auch darin, dass die Anhebungen für die Kindertagespflege erst zum 01.08.2024 in Kraft treten sollen.

Zum Verfahren weisen wir darauf hin, dass die mit Schreiben vom 04.06.2024 für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.06.2024 versandten umfangreichen Beratungsvorlagen einschl. der Vorlage 674/XIX vom 30.05.2024 (Entwurf zur Änderung der o. a. Richtlinie (Stand: 27.05.2024)) Abgeordneten per Post erst am 08.06.2024 zugestellt worden sind. Dies verletzt erneut unser demokratisches Recht auf Mitwirkung. Nach § 72 NKomVG sind Sie verpflichtet, Ausschusssitzungen einzuberufen, wenn es der Geschäftsgang erfordert. Dies hat so zu erfolgen, dass Beschlussvorlagen vor den Ausschussberatungen von den Ausschussmitgliedern geprüft, aber auch in den Fraktionen beraten werden können und anschließend „Beschlüsse in umfassender Kenntnis über alle entscheidungsrelevanten Sachverhalte getroffen werden“ (Vgl. dazu Mielke mit weiteren Hinweisen zum Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, Rn. 6 zu
§ 85 NKomVG). Bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.06.2024 ist kaum eine ausreichende Prüfung der Beschlussvorschläge, keine Sitzung der CDU-Kreistagsfraktion und keine Fraktionsberatung zu den mit Ihrem Scheiben vom 05.06.2024 übersandten Unterlagen möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

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