Altlast Desdemona

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 13.06.2022

Altlast Desdemona
Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum o.a. Thema bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Wird bei oder auf dem Grundstück Desdemona mit oder ohne Erlaubnis ein Gewässer im Sinne des WHG genutzt? Wenn Ja, seit wann?

Besteht bei der Kontamination des Grundwassers oder Geländes im Bereich Desdemona der Verdacht der Gewässerverunreinigung nach § 324 StGB oder der Bodenverunreinigung nach
§ 324 a StGB jeweils durch aktives Tun oder Unterlassen? Wenn Ja, seit wann? Wodurch wird der jeweilige Verdacht begründet? Welche Schadstoffe sind in welcher Konzentration durch welche Ermittlungen wann festgestellt worden? Sind weitere Ermittlungen vorgesehen? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Besteht bei der Kontamination des Grundwassers oder Geländes im Bereich Desdemona der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach § 103 WHG oder § 26 BBodSchG? Welche Stelle ist dafür zuständige Bußgeldbehörde? Sind von dieser Behörde Ermittlungen hinsichtlich von Verstößen gegen das WHG oder BBodSchG eingeleitet worden? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender  

056 – Antwort                                                        

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