Amtszeitverlängerung des Landrats: Entscheidung des OVG wird bedauert

Die Gruppe CDU/FDP fordert weiterhin, dass die Bürgerinnen und Bürger einen neuen Landrat mit Ablauf der aktuellen Wahlperiode selbst bestimmen dürfen

„Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat heute im einstweiligen Rechtsschutzverfahren aus formalen Gründen den Antrag der Gruppe CDU/FDP abgewiesen, der sich gegen die Amtszeitverlängerung von Landrat Wegener richtete. „Wir akzeptieren die Entscheidung des Gerichts natürlich“, so der Vorsitzende Christian Berndt in einer ersten Stellungnahme.

„Gleichwohl hätten wir uns gewünscht, dass wenigstens das Berufungsgericht nicht nur aus formellen Gründen der Zulässigkeit entscheidet, sondern sich mit den inhaltlichen Rechtsfragen befasst“.
Inhaltlich bleibt nämlich ungeklärt, ob ein Kreistag mit einfachem Mehrheitsbeschluss die ablaufende Amtszeit eines direkt gewählten Landrats um zwei Jahre, das heißt  immerhin 25% seiner regulären Amtszeit, verlängern kann. Hinzu kommt noch, dass die geringen Vorraussetzungen für diesen Beschluss nach unserer Auffassung gar nicht vorlagen. Unser Ziel bleibt, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst in einer Wahl entscheiden sollen, wer am 01. November Nachfolger des seit fast acht Jahren amtierenden Landrats wird. Dass ggf. ein Landrat Mitglied des der Kreistages ist, der gar nicht legitimiert ist, halten wir weiter für problematisch.“

 „Wir nicht nur unseren Wählerinnen und Wählern im Stadt und Landkreis Hildesheim einfach schuldig, uns für ihre demokratischen Rechte einzusetzen“, ergänzt Klaus Veuskens, der sich als Abgeordneter der Gruppe CDU/FDP der Klage angeschlossen hatte, „deshalb ist ein weiteres Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anhängig, mit dem die Festsetzung eines Wahltermins erstritten werden soll“

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.