An Gefahrenstellen höchstens 30 km/h

Hildesheim, 04.06.2025

 Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion

An Gefahrenstellen höchstens 30 km/h

 

„Zum Schutz besonders schutzbedürftiger Menschen darf die zulässige Höchst-geschwindigkeit an besonderen Gefahrenstellen höchsten 30 km/h betragen“, erklärt Friedhelm Prior, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion. Landrat Bernd Lynack (SPD) habe sich als unwillig oder unfähig erwiesen, den am 24.03.2022 vom Kreistag geforderten Gesamtplan Verkehrssicherheit mit dem Ziel der Vision Zero zu erarbeiten.

Herr Lynack habe sich z. B. über ca. 17 Monate geweigert, vor Kindergärten in Hotteln und Groß Düngen die erforderlichen Schilder für die von den Abgeordneten beschlossene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aufzustellen. Nun verweigere er seit Monaten eine von den Abgeordneten beschlossene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h am Ortseingang von Neuhof. Und auch die Geschwindigkeitsbeschränkung vor dem Spielplatz in Ruthe habe er bisher nicht angeordnet, obwohl dies auf Antrag der CDU-Fraktion auch der Rat der Stadt Sarstedt gefordert habe.

Daher hat die CDU-Fraktion das Thema nun erneut in die Tagesordnung der Kreistagsgremien aufnehmen lassen und den Landrat aufgefordert, den Abgeordneten mitzuteilen, aus welchen Gründen er bei welchen Gefahrenbereichen (Kindergärten, Spielplätzen, Schulen, Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern usw.) die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung ablehnt. Dazu kündigt Katy Renner-Köhne (CDU), Vorsitzende des Verkehrsausschusses, an: „Wir werden uns dies genau anschauen und darüber entscheiden, ob im Gegensatz zur Meinung des Landrates eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet werden sollte.“

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.