Erbbaurechtsvertrag des Grundstücks „Von-Thünen-Str. 7“

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 03.06.2025

Erbbaurechtsvertrag für eine noch zu vermessende Teilfläche des Grundstücks „Von-Thünen-Straße 7“, Flurstück 7/7, Flur 10, Gemarkung Hildesheim

Ihre Vorlage 933/XIX vom 22.05.2025

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie unter Hinweis auf die o. a. Vorlage, uns unverzüglich eine Kopie des Entwurfs des Erbbaurechtsvertrages und aller damit im Zusammenhang stehenden Verabredungen oder Forderungen der Stadt Hildesheim vollständig vorzulegen, den Sie mit dem Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Hildesheim für eine noch zu vermessende Teilfläche des Grundstücks „Von-Thünen-Straße 7“ (Flurstück 7/7, Flur 10, Gemarkung Hildesheim) abgestimmt haben.

Ferner bitten wir Sie, uns die Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamtes zu den zuvor genannten Unterlagen vorzulegen und zu begründen, woraus Sie den Bodenrichtwert von 350 Euro abgeleitet haben und wie Sie begründen, dass dem „jährlichen Erbbauzins ein Bodenrichtwert von 350,- € und ein Erbbauzinssatz von 4 % zugrunde gelegt werden“ soll.

Sofern Sie dieser Bitte ganz oder teilweise nicht nachkommen möchten, bitten wir Sie um einen entsprechenden Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

 

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