Anfertigung und Genehmigung von Protokollen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 05.06.2025

Anfertigung und Genehmigung von Protokollen

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Wann haben Sie den Abgeordneten über welche Sitzungen der Ausschüsse (einschl. Kreisausschuss) und des Kreistages, die in vergangenen 24 Monaten stattgefunden haben, wann die Protokolle übersandt und wann konnte darüber jeweils abgestimmt werden?

Begründung:

Wir verweisen auf unsere Anfragen vom 12.01.2022 und 30.05.2023 sowie unsere Anträge
vom 19.10.2022, 19.01.und 13.04.2023, 22.01., 27.05. und 11.12.2024.

Gem. § 85 Abs. Abs 1 Satz 1 Nr. 1 NKomVG sind Sie verpflichtet, die Beschlüsse oder Beschlussempfehlungen des Kreisausschusses vorzubereiten – möglichst unter Beteiligung der Fachausschüsse. Und der Kreisausschuss hat (zwingend) unter Beteiligung der Fachausschüsse die Beschlüsse des Kreistages vorzubereiten (§ 76 Abs. 1 Satz 1 NKomVG).

Zudem ist über jede Sitzung der genannten Gremien ein Protokoll zu fertigen (§ 68 Satz 1 NKomVG und § 19 Abs. 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung), das als öffentliche Urkunde u. a. den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen dokumentieren soll.

Die zuvor genannten Regelungen sollen gewährleiten, dass alle Elemente der Verhandlungen (Klärung der Sach- und Rechtlage, Entscheidungsaspekte, Entscheidungsauswirkungen, Beratungsergebnisse usw.) sowie deren ordnungsgemäße Durchführung nachweisbar und überprüfbar dokumentiert werden. All dies ist in einem Rechtsstaat unverzichtbar.

Dem Sinn und Zweck dieser Regelungen wird es nicht gerecht, wenn Protokolle den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen nicht wiedergeben oder erst nach vielen Monaten zur Abstimmung vorgelegt werden.

Dies ist in einem Rechtstaat nicht hinnehmbar.

Daher ist zu klären, in welchem Umfang Sie Ihren Pflichten aus § 68 Satz 1 NKomVG und
§ 19 Abs. 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung bisher nur ungenügend nachkommen und welche Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel unverzichtbar sind.

Auf unsere bisherigen Forderungen und Vorschläge, die Missstände zu beseitigen, weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

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