Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung; Aufgaben und Nutzen der „Metropolregion“

 

                                                                                           Hildesheim, 23.09.2014

Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Aufgaben und Nutzen der „Metropolregion“

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

der Landkreis Hildesheim ist seit nunmehr neun Jahren Mitglied der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg.

 Wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Worin besteht der konkrete Nutzen der Mitgliedschaft? Welche Projekte im Landkreis Hildesheim wurden in den vergangenen Jahren gefördert?
  2. Wenn ein konkreter Nutzen besteht: Gilt dieser vor allem für die größeren Städte oder auch für die ländlichen Gemeinden?
  3. Welche konkreten Vorteile gibt es zu Kommunen, die nicht Mitglied in der Metropolregion sind?
  4. Wie viele Metropolregionen gibt es in Deutschland derzeit? Wie heißen sie?
  5. Wie steht die Metropolregion im Vergleich zu den anderen Metropolregionen in Deutschland da?
  6. Haben die Mitglieder tatsächlich größere Chancen auf Fördermittel des Landes, des Bundes oder der EU, wie bei der Gründung 2004 behauptet?
  7. Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag im Jahr und welche Ressourcen (sachlich, personell) werden durch die Mitgliedschaft gebunden?

Mit freundlichen Grüßen  

gez. Ralf-M. Lehne,
Sprecher für Wirtschaft und Kreis-
entwicklung der Gruppe CDU/FDP

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.