Anfrage zu Leistungen nach dem SGB/Schulassistenz, Kostenerstattung durch das Land

Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Leistungen nach dem SGB/Schulassistenz, Kostenerstattung durch das Land
Bezug: 1. Unsere Anfrage vom 24.10.2013 (Anfrage 135)

  1. Ihre Antwort vom 07.11.2013 -304- Wo/Ho
  2. Unsere Anfrage vom 15.11.2013 (Anfrage 140)
  3. Ihre Antwort vom 02.12.2013 -304- Wo/Ho
  4. Unsere Anfrage vom 21.05.2014 (Anfrage 159)
  5. Ihre Antwort vom 08.09.2014, (301) Br-Ha
  6. Unsere Anfrage vom 21.10.2014 (Anfrage 186)
  7. Ihre Antwort vom 13.11.2014, (406/404)
  8. Unsere Anfrage vom 23.10.2014 (Anfrage 188)
  9. Ihre Antwort vom 31.10.2014, (301) Br-Wi

 Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,                      Hildesheim, 02.12.2014

 

unsere Fragen vom 21.10.2014 sind mit dem Schreiben der Kreisverwaltung Hildesheim vom 13.11.2014 nicht ausreichend beantwortet worden. Beispiel: In der dritten und vierten Frage hatten wir bezogen auf die einzelnen Schulen nach den Kosten und Fallzahlen gefragt. In dem Antwortschreiben wird aber nur pauschal auf die Kosten und Fallzahlen eingegangen. Unzureichend beantwortet ist bisher auch die zwölfte Frage. Daher bitten wir Sie, unsere Anfrage vom 21.10.2014 nunmehr vollständig und selbst zu beantworten.
Die Presse hat in den vergangenen Tagen berichtet, dass sich Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände über zusätzlich Landesmittel zugunsten der Landkreise für die Inklusion an Schulen verständigt hätten. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie war der Landkreis Hildesheim an den o. a. Verhandlungen direkt oder indirekt beteiligt, z. B. durch Angaben über die durch die Änderung des Schulgesetzes verursachten Mehrkosten? Wann und vom wem ist der Landkreis Hildesheim hierzu über welche sog. Verhandlungsergebnisse informiert worden?

 

  1. Welche durch die Änderung des Schulgesetzes verursachten Mehrkosten für die
    Inklusion an Schulen (für Schulassistenz) sind für die Jahre 2014 und 2015 zu erwarten? In welchem Umfang und in welcher Höhe werden diese Mehrkosten
    durch die angekündigten zusätzlichen Landesmittel gedeckt?

 

  1. In welcher Höhe werden in 2014 und 2015 insgesamt Kosten für die Schulassistenz anfallen? In welchem Umfang und in welcher Höhe werden diese Kosten  
    ohne die angekündigten zusätzlichen Landesmittel gedeckt?
    Auf unsere Anfrage vom 24.10.2013 (zu den Kosten hinsichtlich der Regelungen bzw. Vorgaben im Niedersächsischen Schulgesetz zur “Inklusiven Schule“) hatten Sie uns mit Schreiben vom 07.11.2013 u. a. mitgeteilt, der Landkreis werde die Kosten tragen müssen, zu denen er per Gesetz verpflichtet sei (sh. § 108 Abs.1 NSchG); ferner werde für die Mittelanmeldung der Haushaltsjahre 2015 bis 2018 ein Konzept für die Herrichtung aller verbleibenden Schulen zu erarbeitet, welches die Gesamtkosten und den Mittelabfluss entsprechend darstellen soll.
    Wir bitten Sie, uns das zuvor genannte Konzept oder eine Information zum derzeitigen Planungsstand kurzfristig zuzusenden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen                  Mit freundlichen Grüßen      
gez. Friedhelm Prior                         gez. Ralf-M. Lehne
Kreistagsabgeordneter                     Kreistagsabgeordneter                   
der Gruppe CDU/FDP                     der Gruppe CDU/FDP

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