Anfrage zur Rückgriffsquote beim Unterhaltsvorschuss

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

in den vergangenen Sitzungen des Jugendhilfeausschusses gab es im nicht-öffentlichen Teil gelegentlich Vorlagen zum Bereich Unterhaltsvorschuss. Dabei war über zahlreiche Stundungen, befristetete und unbefristete Niederschlagung von Forderungen gegenüber unterhaltspflichtigen Elternteilen zu entscheiden.
Zudem wurde in der vergangenen Sitzung berichtet, dass die Rückgriffsquote Ende 2015 im Landkreis Hildesheim bei 16 % gelegen habe.

Der Gruppe CDU/FDP stellen sich in diesem Zusammenhang zwei Fragen:

  1. Im Landesdurchschnitt lag die Rückgriffsquote Ende 2015 bei 30 % und im Bundesdurch-schnitt Ende 2014 bei 23 %. Uns ist durchaus bewusst, dass mit Übernahme des Jugend-amtes der Stadt Hildesheim zum 01.01.2013 wegen der Angleichung der Arbeitsabläufe und der dortigen Quote von unter 15 % die Gesamtquote für Stadt und Landkreis zunächst sinken würde. Wie erklären Sie sich aber, dass diese am Ende des dritten Jahres seit Übernahme noch immer deutlich unter dem Bundes- und erst recht unter dem Landesdurchschnitt liegt?
  2. Weshalb werden regelmäßig Forderungen niedergeschlagen, die allein bei unbefristeten Niederschlagungen und über dem Schwellenwert von 5.000 € liegend, sich in dieser Wahlperiode bisher bereits auf einem sehr hohen sechsstelligen Betrag summieren? Werden evtl. von vornherein als unrealistisch einzustufende Forderungen zum Soll gestellt oder welche Gründe gibt es (noch) dafür?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Christiane Wirries
Sprecherin für Jugendpolitik
der Gruppe CDU/FDP

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.