Anmietung von Unterkünften für Personen aus dem Leistungsbezug nach dem AsylbLG und SGB II

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 13.04.2023

 

Anmietung von Unterkünften für Personen aus dem Leistungsbezug
nach dem AsylbLG und SGB II

  

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Anmietung von Unterkünften für Personen aus dem Leistungsbezug nach dem AsylbLG und dem SGB II“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Unterbringung von Personen nach dem AsylbLG und dem SGB II in den einzelnen Gemeinden des Landkreises Hildesheim soll im Einvernehmen mit den einzelnen Kommunen erfolgen.

Wird ein Einvernehmen nicht erzielt, soll der Kreisausschuss entscheiden.

Begründung:

Die Verteilung und Unterbringung der o. a. Personen sollte soweit wie möglich in einvernehmlichen Regelungen zwischen Landkreis und Gemeinden erfolgen, um eine sachgerechte Umsetzung des Integrations- und Teilhabekonzeptes zu erreichen. Dazu wird mit dem o. a. Beschlussvorschlag ein flexibles Instrumentarium vorgeschlagen. Dies wird auch dazu dienen, dass Diskussion wie derzeit in Algermissen vermieden werden können.

Mit freundlichem Gruß

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

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