Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gem. § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 6 StVO

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

Hildesheim, 11.04.2022

Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gem. § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 6 StVO

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. In welchen Gemeinden befinden sich jeweils welche einzelnen Einrichtungen im Sinne des
    § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO
  2. a) im unmittelbaren Bereich welcher Bundes-, Landes-, Kreis-, anderen Vorfahrtstraße oder sonstigen Straße?
  3. b) außerhalb der in a) genannte Bereiche an welcher Art von Straße?
  4. 2. Vor welchen der in Nr. 1 genannten Einrichtungen ist die Geschwindigkeit
  5. a) streckenbezogen auf 30 km/h beschränkt?
  6. b) aus welchen Gründen nicht streckenbezogen auf 30 km/h beschränkt?
  7. Welche der in Nr. 1 genannten Einrichtungen liegen
  8. a) in einer Tempo-30-Zone?
  9. b) außerhalb einer Tempo-30-Zoneund und können aus welchen verkehrsrechtlichen Gründen nicht durch eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h geschützt werden?

Begründung:

Der Kreistag hat am 24.03.2022 beschlossen, einen Gesamtplan Verkehrssicherheit zu erarbeiten, in dem für jede Kommune des Landkreises konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dargestellt oder vorgeschlagen werden sollen. Gem. diesem Beschluss soll die Verwaltung bei den Kommunen abfragen, ob und welche Planungen dort bereits bezüglich der Verbesserung der Verkehrssicherheit vorliegen oder angestrebt werden.

Vor allem sollte ein Schwerpunkt auf Tempo-30-Zonen und auf streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h gelegt werden in Bereichen von Einrichtungen des öffentlichen Lebens wie z. B. Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheime, Jugendhilfeeinrichtungen, Krankenhäusern. Der Sachstand dazu sollte den Kreistagsabgeordneten möglichst kurzfristig für die Beratung der weiteren Verfahrensschritte (Zeitplan usw.) in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz zur Verfügung gestellt

werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                                                                        gez. Katy Renner-Köhne

Fraktionsvorsitzender                                                                       stv. Fraktionsvorsitzende

035 – Zwischenantwort der Verwaltung v. 05.05.22

035 – 2. Zwischennachricht v. 27.09.22

035 – Antwort der Verwaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.