Antrag gem. § 7 und Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung; Interkommunale Zusammenarbeit

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

wir bitten Sie, das Thema “ Interkommunale Zusammenarbeit“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Innere Dienste und anschließend in die Tagesordnung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

In der Vergangenheit haben wir mit verschiedenen Anfragen und Anträgen wiederholt auf die Notwendigkeit der IKZ hingewiesen (z. B. Anfragen vom 28.02. und 10.07. sowie Antrag vom 11.09.2012).

Wir haben insbesondere die Position vertreten, dass Abgaben bzw. Kreisumlagen nur in dem Umfang gerechtfertigt sind, wie sie zur Bewältigung der Aufgaben einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung erforderlich sind.

Zu der besonderen Bedeutung der IKZ erklärt Hesse in seinem Gutachten vom 31.12.2012, Seite 332:


“Insofern wird sich jeder Kommunalvertreter fragen müssen, ob die großzügige Förderung von IKZ in den vergangenen Jahren tatsächlich auch genutzt wurde und ob sich hier nicht in wesentlich größerem Umfang Handlungspotenziale stellen, als man dies noch vor wenigen Jahren wahrhaben wollte. IKZ wird nur dann `härtere` Struktureingriffe abwehren können, wenn sie materiell die angesprochenen Erfolge ausweist, sich mithin nicht nur auf periphere Aufgabengebiete erstreckt. Im Ergebnis sei noch einmal die Notwendigkeit betont, dass interkommunale Zusammenarbeit, sollte sie Erfolg zeitigen, extensiv genutzt werden müsste und als ein Gemeinschafts-projekt von Land und Kommunen zu begreifen ist. Die entsprechenden Maßnahmen und Initiativen wären gleichsam in einem Bündnis für Kooperation und regionale Verwaltungspartnerschaften zusammenzufassen. In Verbindung mit der seitens des Landes zuzusichernden Freiwilligkeit und Einflussmöglichkeit auf spätere Strukturreformen würde dies eine kommunale Selbstverpflichtung auf Erbringung bestimmter Effizienzrenditen rechtfertigen, die auf dem Wege der Kooperation zu erreichen und durch Land wie Kommunen gleichermaßen zu realisieren wären.“

In der Antwort auf unsere Anfrage vom 10.07.2012 hat die Verwaltung darauf hinge-wiesen, dass sie über keine Übersicht verfüge, in der die verschiedenen Formen der IKZ im Landkreis dargestellt sind (zwischen den einzelnen Gemeinden und zwischen Gemeinden und Landkreis).
Und in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Innere Dienste am 15.10.2012 äußerte sich die Verwaltung zu einer Intensivierung der IKZ im Landkreis eher pessimistisch: “ Herr Brede berichtet in diesem Zusammenhang, dass der Landkreis Hildesheim bis vor ca. 5/6 Jahren für einige Gemeinden die Bezügeabrechnung übernommen hatte. Die Gemeinden sind jedoch nach und nach abgesprungen. KTA Prior bittet mit dem Protokoll um Informationen hierzu. Anmerkung der Verwaltung: In der Vergangenheit wurde die Bezügeabrechnung für neun Gemeinden und einige Verbände beim Landkreis durchgeführt. Da die jeweiligen Kündigungen von den Gemeinden erfolgten, kann über Gründe keine Aussage gemacht werden. KTA Stuke unterstützt das Anliegen von KTA Prior. Er hat heute einen ähnlichen Antrag gestellt. Das Modell von der KGSt „Servicestelle Personal“ im Landkreis Warendorf hat zu einigen Einsparungen geführt. Herr Rosemann weist darauf hin, dass zur interkommunalen Zusammenarbeit immer zwei Seiten gehören. Herr Levonen hatte in der letzten HVB-Konferenz die Bürgermeister ausdrücklich gebeten mitzuteilen, welche Themenbereiche für eine interkommunale Zusammenarbeit im Kreisgebiet in Frage kommen. Bis heute liegt hierzu keine Rückmeldung vor.“
Quelle: http://87.106.2.115:8080/ratsinfo/hildesheimlk/447/b2VmZmVudGxpY2hlcy
BQcm90b2tvbGwgRG9rdW1lbnQ=/9/n/23504.docIn

der Antwort auf die Anfrage vom 10.07.2012 wurden auch mit Bezug auf den neue Finanzvertrag mit Hildesheim verschiede Bereiche genannt, in denen eine IKZ geprüft werde.
Quelle:
http://87.106.2.115:8080/ratsinfo/hildesheimlk/2166/MDQwLUFud
HdvcnQucGRm/12/n/22936.doc

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Innere Dienste am 17.06.2014 ist von der Verwaltung dargestellt worden, dass in den vergangenen und kommenden Monaten in erheblichem Umfang Personal eingestellt worden ist/werden soll. Die Einstellungen seien nach der jahrelangen Abstinenz in diesem Verwaltungsbereich dringend erforderlich. Eine weitere Ursache für den erheblichen Einstellungsbedarf sei auch, dass deutlich mehr Beschäftigte als erwartet von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hätten, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen.

Überkapazitäten durch die genannten Einstellungen würden jedoch auch dann nicht entstehen, wenn es zu einer Fusion mit dem Landkreis Peine käme. Auch gäbe es im Landkreis Peine in keiner Weise Personalüberhänge, um Lücken in der Personaldecke des Landkreises Hildesheim ausfüllen zu können. Insgesamt seien die Probleme bei der Personalausstattung im Landkreis Peine mit denen im Landkreis Hildesheim vergleichbar.

Da durch IKZ in erheblichem Umfang Einsparungen erzielt werden können, muss das Thema erneut und ggf. wiederholt zum Gegenstand der Beratungen in den Kreisgremien werden. Als Beratungsgegenstände kommen insbesondere in Betracht: Übersicht über den Stand der IKZ im Landkreis und mit anderen Landkreisen, Information der Gemeinden über die verschiedenen Möglichkeiten der IKZ, Unterstützung und Förderung der Gemeinden bei IKZ-Projekten, die sie unter-einander oder mit dem Landkreis durchführen wollen.

Zur Vorbereitung auf die oben beantragten Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Maßnahmen der IKZ a) zwischen welchen Gemeinden und b) zwischen welchen Gemeinden und dem Landkreis sind der Kreisverwaltung bekannt?
  2. Welche Maßnahmen der IKZ sind nach der o. a. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Innere Dienste
    a) zwischen welchen Gemeinden und
    b) zwischen welchen Gemeinden und dem Landkreis entstanden?
  3. Wann und wie hat die Kreisverwaltung nach der o. a. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Innere Dienste welchen Gemeinden welche Maßnahmen zur IKZ vorgeschlagen?
  4. Welche Veranstaltungen hat die Kreisverwaltung zum Thema IKZ mit den Gemeinden wann und mit welchem Erfolg durchgeführt?
  5. Wie werden Maßnahmen zur IKZ derzeit vom Land gefördert?
  6. Welche Maßnahmen der IKZ auf der Kreisebene sind wann und in welchem Umfang von der Kreisverwaltung mit welchen anderen Kreisverwaltungen geprüft worden?

Mit freundlichen Grüßen                                                   Mit freundlichen Grüßen           
gez. Friedhelm Prior                                                         gez. Dr. Bernhard Evers  
Kreistagsabgeordneter                                                    Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP                                                        der Gruppe CDU/FDP

 

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