Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 01.06.2016
Antrag zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die kommenden Sitzungen des Kreisausschusses (13.06.) und des Kreistages (16.06.)
gem. § 22 i.V.m. § 7 GO
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt Kindertagespflegepersonen in die Tagesordnung
der nächsten Sitzung a) des Kreisausschusses und b) des Kreistages aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag spricht sich für einen ausreichenden Bestand an freiberuflich tätigen Tagesmüttern im Landkreis Hildesheim aus. Er bittet die Verwaltung, die dafür als geeignet erscheinenden Maßnahmen zu prüfen und dem Kreistag möglichst bis zur nächsten Kreistagssitzung zur Entscheidung vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Betreuungsentgelt auch unter diesem Gesichtspunkt zu prüfen und dabei die Empfehlungen der Bundesvereinigung der Kindertagespflege zu berücksichtigen und Vertreter/Vertreterinnen dieser Vereinigung zu beteiligen.
In Betracht kommt dabei auch eine pauschale Anhebung oder eine Anhebung in Teilbereichen, beispielsweise für bestimmte Leistungen wie z. B. hinsichtlich einer differenzierteren Regelung bei den Betreuungszeiten.
Hierzu soll die Verwaltung bis zur nächsten ordentlichen Sitzung des Kreistags einen Vorschlag unterbreiten.
Begründung:
Der Landkreis ist gesetzlich verpflichtet,
- a) den Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Betreuung zu erfüllen
- b) diese Aufgabe nach den Haushaltsgrundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu erfüllen: mit möglichst wenig Mitteln einen möglichst großen Nutzen zu erreichen.
Der zuvor genannte Rechtsanspruch kann durch einen Platz in einer Kindertagesstätte oder durch eine Betreuung bei einer Tagesmutter erfüllt werden. Nach dem Gesetz besteht für die Anspruchsberechtigten hinsichtlich dieser Betreuungsmöglichkeiten Wahlfreiheit.
Tagesmütter sind grundsätzlich freiberuflich tätig. Sie sind ein flexibles Element bei der Gewährleistung des zuvor genannten Rechtsanspruchs. Sie können z. B. die Betreuung für die Kinder übernehmen, für die kein KiTa-Platz zur Verfügung steht oder z. B. eine zeitlich variable Betreuung erforderlich ist. Durch den Einsatz von Tagesmüttern kann zumindest teilweise auf den Bau und die Unterhaltung von Kindergartenplätzen verzichtet werden.
Derzeit ist unklar, wie hoch genau der Kostenunterschied bei der Betreuung bei einer freiberuflich tätigen Tagesmutter oder einer Tagesmutter in Festanstellung oder in einer Kindertagesstätte ist. Unklar ist zudem, welche Kosten für die Tagesmütter bei den einzelnen Gemeinden anfallen.
Allgemein anerkannt ist derzeit, dass die Betreuung bei einer Tagesmutter geringere Kosten als in einem Kindergarten oder in einer Krippe verursacht, obwohl die Tagesmütter durch eigene Organisation und Zusammenarbeit ein sehr flexibles Betreuungsangebot vorhalten. Gleichwohl ist im Landkreis Hildesheim einschl. der Stadt Hildesheim die Zahl der Tagesmütter erheblich gesunken und deckt nicht mehr die Nachfrage mit der Folge, dass der o. a. Rechtsanspruch teilweise nur noch unbefriedigend erfüllt werden kann. Die gesetzlich eingeräumte Wahlmöglichkeit zwischen den verschieden Betreuungsmöglichkeiten ist faktisch nicht mehr vorhanden.
Eine Möglichkeit der Problemlösung ergibt sich ggf. aus Festanstellungsverträgen und Regelungen, wie sie z. B. der Stadtrat in Alfeld kürzlich beschlossen hat. Bei diesem System wird Personal fest angestellt, um bei Bedarf die Betreuung in angemieteten Räumen zu übernehmen. Im Vergleich zu KiTas werden dabei geringere Anforderungen gestellt: an das Personal, den Personalschlüssel und die baulich-technische Ausstattung. Dies mindert die Kosten im Vergleich zu den KiTas.
Es ist jedoch zu vermuten, dass die Anforderungen an eine Kindertagesstätte mittelfristig auch bei der Betreuung durch angestellte Tagesmütter in den von Kommunen oder anderen Trägern angemieteten Räumen zu erfüllen sind.
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird die rückläufige Anzahl der Tagesmütter insbesondere verursacht durch die schlechten Arbeitsbedingungen und die unzureichenden Vergütungsregelungen.
Bei dem vielschichtigen Thema Mindestlohn ist u. a. unter Berücksichtigung der Empfehlungen von Bundesverbänden oder Bundesvereinigungen für Kindertagespflege zu prüfen, ob und welche Nachbesserungen im Landkreis Hildesheim erforderlich sind. Nicht ausreichend ist es, die Gehälter der Tagesmütter in verschiedenen Landkreisen zu vergleichen. Denn neben unterschiedlichen “Kreisregelungen“ sind die ebenfalls unterschiedlichen örtlichen Regelungen in den Gemeinden relevant. Zudem unterscheiden sich bereits die hier in Rede stehenden landesgesetzlichen Vorschriften. Es sind daher nur bedingt brauchbare Aussagen, wenn z. B. für ein Tagesmutter-Gehalt Stundenlöhne zwischen 4 und 8 Euro angegeben werden.
Der Kreistag hat am 09.12.2015 einstimmig beschlossen:
“Das Betreuungsentgelt für Kindertagespflege wird ab dem 01.01.2016 auf 4,20 € erhöht.In den Jahren 2017 – 2019 erhöht sich das Betreuungsentgelt analog der Regelungen zum Budget 20 jährlich um 2 %, also jeweils 0,10 €.“
Mehrheitlich hat er zudem beschlossen: “Die Verwaltung wird beauftragt mit den kreisangehörigen Städten und (Samt-) Gemeinden zu verhandeln, in welcher Höhe diese zusätzlichen Kosten vom sogenannten KiTa-Vertrag gedeckt sind, bzw. in welcher Höhe der Landkreis diese Kosten tragen muss.“
Ein Grund für die o. a. Anhebung war die Feststellung, dass das sog. Betreuungsentgelt in den alten Bundesländern bei durchschnittlich 3,72 € in 2013 und 4,50 € in 2014 lag.
Bei den Beratungen im Kreistag wurde von unterschiedlichen Seiten angeregt, dass sich die Kreistagsgremien kurz oder mittelfristig nochmals mit dem Thema beschäftigen sollten. Erörterungsbedarf wurde insbesondere gesehen hinsichtlich eines angemessenen Entgelts und einer auch auf unterschiedliche Leistungen ausgerichtete Vergütung. Dieser Bedarf ist in einer Besprechung mit den Vertreterinnen und Vertretern der Tagesmütter am 26.05.2016 nochmals deutlich geworden.
Um den gesetzlichen Forderungen nach einer bedarfsgerechten Betreuung mit der Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Betreuungsarten, dem Gebot wirtschaftlicher Betreuungskosten und den steigenden Anforderungen an die Flexibilitä̱t gerecht zu werden, sind mehr freiberuflich tätige Tagesmütter erforderlich. Daher sollte sich der Kreistag grundsätzlich dafür aussprechen, auf einen im Sinne der Vorbemerkungen ausreichenden dauerhaften Bestand an freiberuflich tätigen Tagesmüttern hinzuwirken.
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Christiane Wirries
Sprecher für Gesundheit Sprecherin für Jugendpolitik
Krankenhäuser und Soziales der CDU-Fraktion
sowie Demografie der CDU-Fraktion