Aufgaben und Kosten des Rettungsdienstes

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 13.01.2025

Aufgaben und Kosten des Rettungsdienstes

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Welche rechtlichen und tatsächlichen Folgen hat die von Ihnen in der Vorlage 752/XIX -2 vom 18.12.2024 angegebene Ankündigung der Kostenträger, Kosten für bestimmte Vorhaltungen nicht übernehmen zu wollen? Ist eine solche Ablehnung ohne nachvollziehbare Begründung überhaupt zulässig?

Welchen Ermessensspielraum hat der Kreistag oder Kreisausschuss bei den für den Rettungsdienst einzusetzenden Mitteln oder auszuschreibenden Leistungen? Wer entscheidet in welchem Verfahren und nach welchen Kriterien darüber, ob die Leistungen, die ein Landkreis ausschreiben will, sachgerecht und gegenüber den Kostenträgern vertretbar sind?

Begründung:

Die Mitteilung der Kostenträger (siehe Ihre Vorlage 752/XIX -2 vom 18.12.2024), keine Kosten zu übernehmen, die für Vorhaltungen anfallen, die über die Rettungsmittelbedarfsbemessung des von Ihnen vorgelegten Entwurfs des Rettungsdienstbedarfsplanes hinausgehen, weisen wir als rechtlich unbegründet und unvertretbar zurück, zumal die Eintreffzeit in vielen anderen Bundesländern kürzer als in Niedersachsen ist.

Die Aufgaben des Rettungsdienstes hat der Landkreis als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis zu erfüllen (§ 3 NRettDG). Über die Maßnahmen zur Erfüllung dieser Aufgaben hat der Kreistag oder Kreisausschuss zu entscheiden.

Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion ist der von Ihnen vorgelegte Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes insbesondere angesichts der Aufgabe (Verwirklichung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit) nicht ausreichend.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

 

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