Aufgaben und Kosten des Rettungsdienstes

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 14.01.2025

Aufgaben und Kosten des Rettungsdienstes

 Anfrage gem. § 56 NKomVG


Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Aufgrund welcher konkreten Regelungen sind welche zur Erfüllung von Aufgaben nach dem NRettDG und der BedarfVO-RettD beim Landkreis direkt oder durch Beauftragung Dritter anfallenden Kosten von welchen Kostenträgern zu übernehmen? Welche konkreten Leistungen für die Erfüllung der zuvor genannten Aufgaben werden neben den Rettungsdiensten derzeit aufgrund welcher Beschlüsse und zu welchen Kosten durch Dritte erbracht bzw. sind in den vergangenen drei Jahren erbracht worden?
  1. Welche Kosten (siehe Kostenträger/Produkt 127-001) wurden von den Rettungsdiensten für welche Jahre seit 2016 a) insgesamt und b) von welchen Rettungsdiensten für welche Leistungen in welchen Jahren seit 2016 wann und wem in Rechnung gestellt und wann vollständig oder nicht vollständig von welchen Kostenträgern erstattet? Was wurde und wird in welcher Höhe aus den o. a. Mitteln (siehe Kostenträger/Produkt 127-001) zusätzlich in welchem Umfang (z. B. für die Rettungsleitstelle) finanziert?
    Mit welchen Kosten ist z. B. hinsichtlich der Rettungsleitstelle jeweils in den nächsten drei Jahren zu rechnen? Wann wird die neue Rettungsleitstelle betriebsbereit sein?
  1. Was waren in den jeweiligen Jahren die Ursachen für die o. a. Veränderungen bei den Defiziten (siehe Kostenträger/Produkt 127-001)? Durch welche einzelnen Ausgaben ist das geplante Defizit von knapp 900.000 Euro für 2025 begründet? Welche Kosten sind in 2024 und werden voraussichtlich 2025 für Gutachten und die Ausschreibung des Rettungsdienstes anfallen?
  1. Nach welcher Regelung und bis wann müssen die Kosten von den Leistungserbringern oder vom Landkreis den Kostenträgern bis wann nachvollziehbar in Rechnung gestellt werden? Nach der Vierten Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Landkreis Hildesheim und Stadt Hildesheim soll die Stadt Hildesheim insbesondere als sogenannte Abrechnungsstelle fungieren. Für welche Periode/Jahre sind bisher alle Kosten von den vom Landkreis Hildesheim beauftragten Dienstleistern vollständig in Rechnung gestellt und von wem vollständig oder nicht vollständig erstattet worden?
    Nach welcher Regelung ist der Landkreis für eine sachgerechte und fristgerechte Abrechnung verantwortlich? Für welche Jahre sind bisher alle Kosten vollständig in Rechnung gestellt und von welchen Kostenträgern vollständig oder nicht vollständig erstatten worden? War es erforderlich, dass der Landkreis bei der Kostenerstattung in Vorleistung treten musste?
  1. Welche Maßnahmen haben Sie wann getroffen, um die von Ihnen mit Schreiben vom 18.12.2023 eingeräumten Missstände in der Kreisverwaltung zu beseitigen, damit zukünftig durch eine kontinuierliche Überprüfung der Aufgabenerfüllung insbesondere die Vorgaben des § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD eingehalten werden: „Der Zeitraum zwischen der Auslösung der Alarmierung im Einsatzleitsystem bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels am Einsatzort (Eintreffzeit) soll für die Notfallrettung in 95 Prozent der in einem Jahr in einem Rettungsdienstbereich zu erwartenden Einsätze 15 Minuten … nicht übersteigen.“

Begründung:

Die Haushaltspläne für die Jahre 2016 bis 2025 enthalten folgende Ansätze für den Rettungsdienst (Kostenträger/Produkt 127-001):

 

HHJ Erträge Aufwendungen Zuschüsse
2025 11.183.000 Euro 12.072.700 Euro -889.700 Euro
2024 11.286.300 Euro 11.759.500 Euro -473.200 Euro
2023 11.160.700 Euro 11.445.100 Euro -284.400 Euro
2022 11.160.700 Euro 11.378.800 Euro -218.100 Euro
2021 10.794.700 Euro 11.357.400 Euro -562.700 Euro
2020 10.763.600 Euro 11.089.417 Euro -325.817 Euro
2019 10.285.700 Euro 10.538.192 Euro -252.492 Euro
2018 10.086.300 Euro 10.342.490 Euro -256.190 Euro
2017 9.234.200 Euro 9.525.175 Euro -290.975 Euro
2016 9.113.800 Euro 9.388.744 Euro -274.944 Euro

Das Defizit entwickelte sich wie folgt:

2025                ‐ 889.700 Euro Ansatz

2024                – 468.300 Euro Ansatz

2023                – 481.371 Euro Ist

2022                – 362.713 Euro Ist

2021                – 356.109 Euro Ist

2020                – 205.707 Euro Ist

2019                – 150.891 Euro Ist

2018                – 224.475 Euro Ist

2017                – 396.862 Euro Ist

2016                – 321.962 Euro Ist

2015                  – 30.738 Euro Ist

2014                – 390.367 Euro Ist

2013                – 155.002 Euro Ist

2012                – 106.366 Euro Ist.

Eine nachvollziehbare Begründung für die Veränderungen und insbesondere den Anstieg auf fast 900.000 Euro beim Defizit ist nicht ausreichend nachvollziehbar.

Um die Aufgaben nach dem NRettDG und der BedarfVO-RettD zukünftig vorbildlich erfüllen zu können, sind neben einer optimierten Bedarfsplanung auch eine umfassende und jederzeit transparente Kostenerfassung und -abwicklung anzustreben.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

304 – Zwischennachricht

 

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