Aufgabengerechter Finanzausgleich

Herrn
Landrat Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

Antrag zur TO gem. § 7 GO
Aufgabengerechter Finanzausgleich

 Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Aufgabengerechter Finanzausgleich“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
“Der Kreistag des Landkreises Hildesheim vertritt die Auffassung, dass das Land dem Landkreis nicht mehr im gebotenen Umfang Finanzmittel zur Verfügung stellt. Er bittet die Abgeordneten des Landtages, auf eine Beseitigung dieses Mangels hinzuwirken.“

Begründung:
Die den Landkreisen übertragenen oder zugewiesenen Aufgaben verursachen immer höhere Kosten. Besonders hohe Kosten und Kostensteigerungen verursachen seit Jahren die Sozialhilfeaufgaben (insbesondere durch den demografischen Wandel und die Änderungen des Familienbildes).
Nach Ermittlungen des Deutschen Landkreistages umfassen die Kreisausgaben zur Sozialen Sicherung teilweise bis zu 70 bis 80 % der Kreisetats. Diese Entwicklung zeigt für Niedersachsen auch die zweite Fortschreibung des Basisberichts mit den Schwerpunkten Sozialstruktur und Hilfen zur Erziehung sowie Qualitätsentwicklung (Publikationen der Landesregierung vom November 2014).
Da das Land die Finanzierung dieser Kostensteigerungen nicht bzw. nicht im gebotenen Umfang übernimmt, können viele Landkreise ihre Haushalte nicht mehr ausgleichen: trotz beachtlicher Schuldenberge, steigender Einnahmen, hoher Kreisumlagen, niedrigsten Zinsen, gedrosselter Personalausgaben, nur noch einem Mindestmaß an freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben und der Kreditfinanzierung von laufenden Aufgaben.

Dies führt dazu, dass viele Landkreise zur Finanzierung ihrer Aufgaben immer mehr die Gemeinden heranziehen, die sie nach § 3 NKomVG eigentlich zu unterstützen haben. Folglich können nun auch viele Gemeinden ihre Haushalte nicht mehr oder kaum noch ausgleichen, obwohl sie ihre Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt mit hohen Steuern bzw. Abgaben belasten.
Diese Finanzierung von Landes- und Bundesaufgaben erzeugt einen stetig wachsenden  Druck auf die Gemeindesteuerhöhe. Damit steht sie im Widerspruch zu dem von der Verfassung garantierten Recht auf kommunale Selbstverwaltung.
Dieser Zustand deutet zumindest darauf hin, dass der Landesgesetzgeber das Gebot eines aufgabengerechten Finanzausgleichs derzeit nicht ausreichend beachtet.

Mit freundlichen Grüßen      Mit freundlichen Grüßen    
gez. Christian Berndt            gez. Friedhelm Prior
Vorsitzender                        Kreistagsabgeordneter                      
der Gruppe CDU/FDP           der Gruppe CDU/FDP          
                                                                                               

 

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