Anfrage gem. § 18 GO
Auskunftsrecht nach § 56 Satz 2 NKomVG
Hildesheim, 02.12.2014
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
Anfragen im Sinne des § 56 Satz 2 NKomVG sind in der Vergangenheit wiederholt nicht von Ihnen, sondern in Vertretung oder im Auftrage von anderen Beamten des Landkreises beantwortet worden. Unter Hinweis darauf bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1. Beabsichtigen Sie, die Beantwortung von Anfragen im Sinne des § 56 Satz 2 NKomVG wie bisher Ihren Mitarbeitern (in Vertretung oder im Auftrage) zu überlassen?
2. Vertreten Sie die Auffassung, dass die Beantwortung von Anfragen im Sinne des § 56 Satz 2 NKomVG
a) nach § 81 Abs. 3 Satz 3 NKomVG oder sonstigen Vorschriften anderen als
den Hauptverwaltungsbeamten übertragen werden kann
und
b) durch § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Hildesheim oder sonstige
Vorschriften anderen als dem Hauptverwaltungsbeamten übertragen worden ist?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP