Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.10.2026

Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 46 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.10.2026 und zum Tagesordnungspunkt 37 der Sitzung des Kreistages am 29.10.2026


Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 46 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.10.2026 und zum Tagesordnungspunkt 37 der Sitzung des Kreistages am 29.10.2026 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte
    „a) Der Beschlussvorschlag des Landrates Nr. BV/1177/XIX-1 vom 04.06.2026 wird wie folgt neu gefasst:
    Für die Zeit ab 01.01.2027 werden mit den betreffenden Kommunen auf Grundlage des als Anlage beigefügten Entwurfs vom 27.05.2026 neue Nutzungsverträge über die Überlassung von Schulsporthallen zur außerschulischen Nutzung abgeschlossen.
    Die Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim zu schulfremden Zwecken wird in der Fassung ihres Entwurfs vom 27.05.2026 beschlossen und für die Zeit ab 01.01.2027 in Kraft gesetzt.
    b) Die zur Umsetzung des Beschlusses zu a) erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan für das Jahr 2027 einzuplanen. „
  1. Förderung des Sports sowie kultureller und sozialer Vereine, Verbände und sonstiger Gruppen, die nicht kreiseigene Sporthallen nutzen
    „a) Werden von den in § 2 der Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim genannten Nutzern nicht kreiseigene Einrichtungen für die in der Entgeltordnung genannten Zwecke genutzt und dafür Entgelte erhoben, werden ihnen diese Entgelte auf Antrag und Nachweis vom Landkreis Hildesheim ab 01.01.2027 bis zu der Höhe erstattet, wie sie in § 3 der jeweils gültigen Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim festgelegt sind.
    Die Bestimmungen des § 2 Abs. 2 bis 4 der Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim sind entsprechend anzuwenden.“

Begründung:

Zur Begründung verweisen wir auf unseren Beschlussvorschlag Nr. 1143/XIX vom 16.06.2026

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

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