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Öffentliche Veranstaltung am kommenden Mittwoch zur möglichen Landkreisfusion
Wir laden Sie herzlich zu der Veranstaltung
„Hildesheim und Peine, Zukunftsoption oder Fass ohne Boden?“
am Mittwoch, 11.06.2014 um 18:30 in den großen Sitzungssaal des Kreishauses Hildesheim ein.
Eine Fusion der Landkreise Hildesheim und Peine würde gravierende Folgen für die künftigen Jahre aufwerfen. Nicht nur die Kreispolitik als solche ist betroffen, viele weitere Bereiche von der Arbeitsverwaltung über Handwerkskammern bis zu Tarifverbünden, dem Nahverkehr, den Kreissportbünden oder den Gemeinden als Kreisumlagenzahlern werden betroffen sein.
Deshalb bedarf es einer abgewogenen und perspektivischen Betrachtung, ob sich die beiden Kreise in dieser Form aufeinander zu bewegen sollen. Die CDU-Fraktion im Kreistag Hildesheim hat Verhandlungen auf sachlicher Ebene immer offen gegenübergestanden. Eine der Vorgaben ist aber, dass ein etwaiger neuer Kreis finanziell in der Lage sein muss, seine Aufgaben zu bewältigen und die aufgelaufenen Altschulden abzutragen.
Im Sinne des niedersächsischen Innenministers Pistorius wollen zusätzlich die Indizien prüfen, die aus seiner Sicht für erfolgreiche Fusion nötig sind:
Hierzu zählen insbesondere ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Größe, Wirtschaftlichkeit und Bürgernähe bei der neuen Kommune und die Klärung, ob historische, naturräumliche, wirtschaftliche oder soziokulturelle Barrieren dem Zusammenschluss entgegenstehen.
Hier ist vor allem auch Ihre Meinung gefragt.
Der Lenkungsausschuss beider Landkreise hat bei Herrn Heinrich Albers, Beigeordneter a.D. des Landkreistages ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches zunächst die Basisdaten zusammengetragen hat, um die finanziellen Aspekte auszuleuchten.
Die CDU-Fraktion Hildesheim freut sich, in Zusammenarbeit mit der CDU Kreistagsfraktion Peine, und dem Vorsitzenden der AK Fusion der CDU Hildesheim, Herrn Dirk Bettels, dass Herr Albers breit ist, uns dieses Gutachten öffentlich vorzustellen
Wir freuen uns auf eine breite und lebhafte Diskussion und einen interessanten Abend.
gez. Christian Berndt, gez. Hans-Werner Fechner,
CDU-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender
Kreistag Hildesheim Kreistag Peine
Neue Brennverordnung
Antrag zur Tagesordnung gem. § 7 Geschäftsordnung;
Neue Brennverordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie den Beratungspunkt “Brennverordnung“ in die Tagesordnung der
nächsten Sitzung des Ausschuss für Kreisentwicklung, Bau und Umwelt,
des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Die private Verbrennung von Baum- und Strauchschnitt sowie vergleichbaren Gartenabfällen soll nach dem Entwurf der neuen Brennverordnung weitestgehend ausgeschlossen werden. Nach Auffassung der Gruppe CDU/FDP ist dies nicht sachgerecht. Daher sollte der Kreistag gegenüber der Rot/Grüne Landesregierung eine entsprechende Stellungnahme abgeben.
Beschlussvorschlag:
Bei Baum- und Strauchschnitt oder vergleichbaren Gartenabfällen ist auch die Verbrennung vor Ort eine sachgerechte abfallrechtliche und abfallpolitische Option. Die früheren rechtlichen Möglichkeiten für die sogenannten Brenntage sollten auch zukünftig nutzbar sein. Daher bittet der Kreistag des Landkreises Hildesheim die Landesregierung um eine entsprechende Regelung in der neuen Brennverordnung.
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Dr. Bernd Fell Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter
Altkleidersammlung
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Altkleidersammlung
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
am 12. Dezember 2008 ist die EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG in Kraftgetreten. Mit dieser Richtlinie, die bis zum 12. Dezember 2010 hätte umgesetzt werden müssen, werden der rechtlichen Rahmen für die Behandlung von Abfall in der EU abgesteckt, Grundsätze der Abfallwirtschaft eingeführt und eine verbindliche Hierarchie für die Abfallbewirtschaftung festgelegt. Danach gilt die Prioritätenfolge Vermeiden, Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und nur als letzten Ausweg die Beseitigung.
Im Zusammenhang mit der neuen Brennverordnung verweist der Umweltminister auf diese EU-Regelungen und die Pflicht zur Ablieferung von Abfällen an öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ausdrücklich hin. Ein Teil der ca. 3 Milliarden Tonnen Abfälle, die innerhalb der EU jährlich erzeugt werden, entfallen auf sog. Altkleider. Da in den vergangenen Jahren wiederholt Probleme bei der Altkleidersammlung aufgetreten sind und der Landkreis grundsätzlich für die Abfallbeseitigung zuständig ist, bitten wir Sie um
Beantwortung folgender Fragen:
1. Unter welchen Bedingungen dürfen von wem auf privaten Grundstücken
Sammelbehälter für Altkleider
a) aufgestellt oder
b) aufgestellt werden lassen?
2. Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um Altkleider
a) in Sammelbehältern oder
b) durch Abholung sammeln zu dürfen?
3. In welchen Landkreisen erfolgt die Altkleidersammlung durch die zuständige
Kommune oder in dessen Auftrag?
4. In welchem Umfang ist der Landkreis abfall- und haushaltsrechtlich zur
Altkleidersammlung berechtigt und verpflichtet?
5. Kann sich der Landkreis die Altkleidersammlung vorbehalten und selbst bzw.
durch den Zweckverband durchführen?
6. Welche Einnahmen wären mit einer Altkleidersammlung durch den Landkreis
verbunden?
7. Sind die Gemeinden
a) mit Zustimmung des Landkreises und
b) ohne Zustimmung des Landkreises berechtigt,
Sondernutzungserlaubnisse für das Aufstellen von Sammelbehältern
auszuschreiben und den meistbietenden Interessenten zu erteilen?
8. In welchen Gemeinden des Landkreises sind solche Ausschreibungen in den
letzten vier Jahren
a) mit Zustimmung des Landkreises und
b) ohne Zustimmung des Landkreises erfolgt?
9. Haben die Inhaber einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von
Sammelbehältern vorrangig vor dem Landkreis das Recht auf
Altkleidersammlung?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Ralf-M. Lehne
Sozialpolitscher Sprecher Sprecher für Kreisentwicklung und
der CDU-Kreistagsfraktion Wirtschaft der CDU-Kreistagsfraktion
Neuzuschnitt der Wahlbereiche nach einer etwaigen Landkreisfusion
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Neuzuschnitt der Wahlbereiche nach einer etwaigen Landkreisfusion
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
die von Ihnen zeitnah geplante Fusion der Landkreise Hildesheim und Peine, hat gesetzlich vorgesehene Auswirkungen auf die Größe und Zusammensetzung des dann zu bildenden neuen gemeinsamen Kreistags.
Insbesondere wird die Zahl der Kreistagsabgeordneten erheblich sinken, der einzelne Abgeordnete wird mehr Bürger zu vertreten haben.
Ich bitte Sie, diese Auswirkungen auf die von Ihnen hierfür angestrebte Kommunalwahl 2016 darzustellen und insbesondere darauf einzugehen, wie viele Wahlkreise zukünftig erforderlich sind und wie sie gedenken, diese zuzuschneiden.
Mit freundlichen Grüßen
Für die CDU/FDP-Gruppe
im Kreistag Hildesheim
gez. Christian Berndt
Gruppenvorsitzender
Vergleichbarkeit der Schullandschaften Hildesheim/Peine
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Erneute Anfrage zur Vergleichbarkeit der Schullandschaften Hildesheim/Peine
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
mit der Vorlage 641/XVII beantworten Sie die mündliche Anfrage unserer Gruppe zu TOP 8 des öffentlichen Teils der Sitzung des Schul- und Kulturausschusses vom 24.04.2014. Deren Beantwortung hatten Sie bis zur nächsten Sitzung zugesagt.
Leider sind die Fragen entgegen der Zusagenzumindest in Teilbereichen unzureichend oder gar nicht beantwortet worden.
Im Hinblick auf den länger zurückliegenden Zeitraum, Ihren ambitionierten Zeitplan zur Fusion und Ihrer Verpflichtung vollständig und richtig zu antworten, erwarten wir in der morgigen Sitzungdes Schul- und Kulturausschusses zunächst ergänzende mündliche und später (Fristende: nächster SchulA am 03.07.2014) schriftliche Auskünfte zu folgenden Fragen und Sachverhalten:
- Wie werden sich die Schülerzahlen in den kommenden fünf Jahren entwickeln?
- Welche Auswirkungen wird die Entwicklung auf den örtlichen Bedarf an Schulen beider bzw. eines fusionierten Landkreises haben?
Von besonderem Interesse sind die Randbereiche des Landkreises Hildesheims, d.h. die Auswirkungen auf die Oberschulstandorte Söhlde und Schellerten und die offenbar geplante IGS-Außenstelle in Hohenhameln. - Wie ist der bauliche Zustand der Schulen im LK Peine an sich, d.h. unabhängig von Inklusionsvorkehrungen? Sind die erforderlichen Instand-haltungsvorgaben eingehalten, bestehen Investitionsbedarfe, wie sind die Schulen in Peine bilanziert, welche Investitionen u.a. im Ganztagsbereich stehen noch aus, sind aber bereits projektiert?
- Welche Synergieeffekte bei der Bearbeitung schulischer Aufgaben wären mit einer Fusion zu erzielen?
Im Landkreis Peine bearbeitet ein Mitarbeiter die Angelegenheiten von 214 Schülern und in Hildesheim von 320 Schülern. Soll der Stand Hildesheim oder Peine zu Grunde gelegt werden? - Es fehlt ein Überblick über die Schulen in privater Trägerschaft des LK Peine.
Mit freundlichen Grüßen
Für die CDU/FDP-Gruppe
im Kreistag Hildesheim
gez. Rainer Sander
Sprecher für Bildung
CDU-Fraktion enttäuscht über Ablehnung der dritten Krippenkraft durch SPD und Grüne
Für die niedersächsischen Krippenkinder war der 15. Mai 2014 ein Tag der Entscheidung. Offenbar mit negativem Ausgang.
Die CDU-Landtagsfraktion hatte am vergangenen Donnerstag einen Antrag im Niedersächsischen Landtag zur namentlichen Abstimmung gestellt, der die Förderung einer dritten Kraft in allen Krippengruppen des Landes zum Ziel hatte. Die Christ-demokraten griffen damit eine Kernforderung der „Volksinitiative für bessere Rahmenbedingungen in den niedersächsischen Kindertagesstätten“ auf. Die Volksinitiative hatte mit über 100.000 Unterschriften erreicht, dass der Landtag ihr Anliegen beraten und darüber entscheiden musste.
Am Donnerstag stand die abschließende Beratung hierzu an. Der Antrag, flächendeckend die dritte Kraft in den Krippengruppen einzuführen, erreichte bei der Abstimmung Stimmengleichheit und wurde somit mit dem denkbar knappsten Ergebnis abgelehnt.
Alle anwesenden Abgeordneten von CDU und FDP stimmten in der Einzelabstimmung, bei der jeder Abgeordnete namentlich aufgerufen wurde, für den Antrag. Die Sozial-demokraten und Grünen stimmten dagegen. „Großes Lob für unseren CDU-Abgeordnete/n Klaus Krumfuß, der den Antrag unterstützt hatte. Enttäuscht sind wir von Bernd Lynack von der SPD und Ottmar von Holtz von den Grünen. Beide stimmten gegen die dritte Krippenkraft“, zeigte sich der CDU-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Christian Berndt, enttäuscht.
Die CDU-Kreistagsfraktion wird sich im Kreistag für einen besseren Betreuungsschlüssel in den Kinderkrippen einsetzen und sieht das Land weiter in der Pflicht, die Mehrkosten hierfür zu tragen. „Zu Oppositionszeiten und im Landtagswahlkampf hatten SPD und Grüne versprochen, die Forderungen der Volksinitiative umsetzen zu wollen. Das Nein von Rot-Grün jetzt im Landtag spricht Bände. Die rot-grünen Wahlversprechen und Beteuerungen haben kurze Beine“, so Christian Berndt. „Sie werden ihrer Verantwortung für die frühkindliche Betreuung nicht gerecht“, kritisiert er das Abstimmungsverhalten und ist gespannt, wie Lynack und von Holtz als Landtagsabgeordnete von SPD und Grünen ihre Ablehnung im Landtag rechtfertigen.
Die Landesregierung bleibt aufgefordert, ab August einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 52 Prozent zu geben; dieser wäre dann genauso hoch wie für die anderen Betreuungskräfte in den Krippen. Ab dem 1. Januar 2015 sollten die Kosten für die dritte Kraft vom Land zu 100 Prozent übernommen werden.
Die dritte Krippenkraft ist notwendig. Das Land sollte sie finanzieren. „Die Kommunen schaffen das nicht dauerhaft. Das Land hat den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz eingeführt, jetzt muss es auch für ordentliche Standards sorgen“, so Berndt abschließend.
Antwort auf unsere Anfrage vom 13.01.2014 zu „Freiwillige Leistungen“
Die Antwort finden Sie im Kreistags-Informationssystem.
Dazu wählen Sie bitte folgenden link: http://87.106.2.115:8080/ratsinfo/hildesheimlk/2773/MTQzLUFudHdvcnQucGRm/12/n/27032.doc