Archiv des Autors: Fraktion
Vollsperrungen von Straßen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 06.12.2024
Vollsperrungen von Straßen
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Vollsperrung von Straßen“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzungen des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Am Mittwoch ist ohne Vorankündigung die Leinebrücke in Ruthe für den Verkehr gesperrt worden. Dies hat zu unzumutbaren Verhältnissen geführt und insbesondere zwei Fragen aufgeworfen: Aus welchen Gründen haben Sie diese Zustände nicht verhindert und durch welche Maßnahmen sollen solche Zustände zukünftig verhindert werden?
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass in der Kreistagssitzung am 28.10.2024 u. a. der Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion abgelehnt worden ist, dass die Gemeinden und Rettungsdienste vom Hauptverwaltungsbeamten über alle geplanten Straßensperrungen frühzeitig zu informieren sind, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Über vorhersehbare und planbare Vollsperrungen ist der Fachausschuss rechtzeitig vor der Anordnung zu informieren.“
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher-und Bevölkerungsschutz
TOP: Haushalt 2025; Wohnraumaktivierungskonzept
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 06.12.2024
TOP: Haushalt 2025; Wohnraumaktivierungskonzept
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum o. g. Tagesordnungspunkt übersendet die Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Die Partei-GUT für Sarstedt-Fabian Walla-Georgios Konstantopoulos und die CDU-Fraktion zum Tagesordnungspunkt 7.5 der Sitzung des Kreisausschusses am 09.12.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 13.5 der Sitzung des Kreistages am 12.12.2024 folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 12.11.2024 (Antrag 669/XIX) ersetzt.
Beschlussvorschlag:
- Der Kreistag nimmt das Wohnraumaktivierungskonzept in der als Anlage beigefügten Fassung zur Kenntnis. Die Verwaltung wurde dazu gehört. Der Kreisausschuss wird ermächtigt, erforderliche Änderungen vorzunehmen und die Richtlinie zeitnah in Kraft zu setzen.
- Für die Fortsetzung und Umsetzung des Wohnraumaktivierungskonzeptes werden die nicht abgerufenen Haushaltsmittel aus 2024 in Höhe von 750.000 € in das Haushaltsjahr 2025 übertragen. Sofern die Mittel im Haushaltsjahr 2025 nicht ausgeschöpft werden, sind diese ins nächste Haushaltsjahr zu übertragen. Über den Fortgang der Umsetzung ist der zuständige Fachausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2025 zu unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Stellenplan des Landkreises Hildesheim – Klimaschutzagentur – Verwaltungsleitung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 05.12.2024
Stellenplan des Landkreises Hildesheim – Klimaschutzagentur – Verwaltungsleitung
Beschlussvorschlag zum Antrag 688/XIX
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 6.2.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 09.12.2024 sowie zum Tagesordnungspunkten 12.1 der Sitzung des Kreistages am 12.12.2024 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Dem Beschlussvorschlag wird mit folgender Ergänzung zugestimmt:
Die Stellen werden mit einem Sperrvermerk versehen. Über die Freigabe wird in Abhängigkeit von der Vorlage einer Dienstposten- bzw. Stellenbeschreibung entschieden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Stellenplan des Landkreises Hildesheim – Klimaschutzagentur – Biologin
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 05.12.2024
Stellenplan des Landkreises Hildesheim – Klimaschutzagentur – Biologin
Beschlussvorschlag zu den Anträgen 705/XIX
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 6.2.2 der Sitzung des Kreisausschusses am 09.12.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 12.2.1 der Sitzung des Kreistages am 12.12.2024 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Dem Beschlussvorschlag wird mit folgender Ergänzung zugestimmt:
Die Stellen werden mit einem Sperrvermerk versehen. Über die Freigabe wird in Abhängigkeit von der Vorlage einer Dienstposten- bzw. Stellenbeschreibung entschieden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Haushalt 2025, Flüchtlingssozialarbeit
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 05.12.2024
Haushalt 2025, Flüchtlingssozialarbeit
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 7.4.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 09.12.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 13.4.1 der Sitzung des Kreistages am 12.12.2024 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Dem Beschlussvorschlag der Gruppe wird mit folgender Ergänzung zugestimmt:
Nach dem Wort „abzuschließen“ wird folgender Satz angefügt:
„Die Vertragsentwürfe sind dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Josef Teltemann
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang
Haushalt 2025, Frauenhaus
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 05.12.2024
Haushalt 2025, Frauenhaus
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 7.11 der Sitzung des Kreisausschusses am 09.12.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 13.11 der Sitzung des Kreistages am 12.12.2024 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Dem Beschussvorschlag der Gruppe vom 12.11.2024 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Sätze 2 und 3 gestrichen und folgender Satz angefügt wird: „Über die Auszahlung soll der Kreisausschuss auf Antrag entscheiden.“
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit
Einsatz des Deutschlandtickets in der Schülerbeförderung ab Januar 2025
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 05.12.2024
Einsatz des Deutschlandtickets in der Schülerbeförderung ab Januar 2025
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 4 der Sitzung des Kreisausschusses am 09.12.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 9 der Sitzung des Kreistages am 12.12.2024 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Dem Beschlussvorschlag der Gruppe (Antrag Nr. 697/XIX vom 21.11.2024) wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
- Nach dem dritten Absatz wird folgender Satz angefügt:
„Die Vertreterin des Landkreises im RVHi wird gem. § 138 Abs. 1 NKomVG beauftragt, dies in der Gesellschafterversammlung umzusetzen.“,
2. Die Absätze 4-5 werden gestrichen,
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung eine weitere Änderung der Schülerbeförderungssatzung vorzuschlagen, in der
-
- die Mindestentfernung nach § 2 der Satzung zumindest für die ersten zwei Klassen auf 1 km verkürzt wird,
- die Zeiten nach § 3 der Satzung verkürzt werden,
- die Berechnung der Schulwegezeiten nach § 3 Abs. 5 der Satzung für den Primarbereich weiter nach Altersgruppen differenziert wird,
- die Wartezeiten nach § 5 Abs. 2 der Satzung verkürzt werden,
- die Beträge in § 6 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung angehoben werden.
Begründung:
Durch den Auftrag nach Nr. 1 dieses Beschlussvorschlages wird sichergestellt, dass die in
Abs. 2 des o. a. Beschlussvorschlages der Gruppe genannte Möglichkeit tatsächlich genutzt werden kann.
Für Kinder der ersten zwei Klassen ist die geforderte Mindestentfernung von 2 km in vielen Fällen schon aus Sicherheitsgründen zweifelhaft.
Die in § 3 der Satzung genannten Zeiten von bis zu 45, 60 oder 90 Minuten für den reinen Schulweg in eine Richtung sollten möglichst gemindert werden.
Ein Kind von sechs Jahren wird in 15 Minuten kaum einen Kilometer zurücklegen (siehe § 3
Abs. 5 der Satzung).
Die zulässigen Wartezeiten von bis zu 45 Minuten vor und 60 Minuten nach dem Unterricht und einer Fahrtzeit von bis zu 90 Minuten für den reinen Schulweg in eine Richtung sind insbesondere bei Ganztagsschulen nicht zumutbar.
0,20 € können schon seit Jahren in keiner Weise als ausreichende Erstattung für die Benutzung eines anerkannten privaten Pkw für die Beförderung einer Schülerin bzw. eines Schülers angesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender