Antrag gem. § 7 Geschäftsordnung;
Überplanmäßige Ausbringung von befristete Stellen im FD 407, Sozialarbeitervergütung A10/EG 9 zur örtlichen Unterstützung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie als konkreten Beistand im Einzelfall sowie als Unterstützung für Integration und Betreuung von Asylbewerbern/Flüchtlingen vor Ort
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
die Gruppe CDU/FDP stellt für die Kreistagssitzung am 24. März folgenden Antrag:
Der Kreis Hildesheim richtet überplanmäßig fünf zeitlich auf drei Jahre befristete Stellen (kw) (A 10/E 9) für Integration und Betreuung von Asylbewerber/Flüchtlingen vor Ort, also ‚in der Fläche‘, ein.
Die Stellen werden unverzüglich in den Stellenplan des Landkreises (Fachdienst 407) eingestellt, die Ausschreibung erfolgt unverzüglich.
Begründung:
Zuständig für Flüchtlinge, Asylbewerber, etc., insbesondere deren Unterbringung und Integration ist in erster Linie der Landkreis Hildesheim.
Bereits in der Haushaltssitzung im Dezember für das Jahr 2014 hat die Gruppe CDU/FDP einen entsprechenden. Antrag eingebracht, weil sich klar abzeichnete, dass sich auch im Jahr 2014 die Zahl der Asylsuchenden und Flüchtlinge verdoppelt.
Dieser Fall ist absehbar bislang nicht nur eingetreten, sondern wird noch höhere Ausmaße annehmen.
Der Antrag fand seinerzeit keine Mehrheit, statt dessen sollte eine „Integrationsleitstelle“ eingerichtet werden. Auch letztere besteht noch nicht.
Die Integrationskommission des Kreises Hildesheim hat nun auf Grund der dramatischen Situation in ihrer Sitzung am 21. Januar 2014 folgenden einstimmigen Beschluss an den Kreistag gerichtet:
„Aufgrund der jetzigen Flüchtlingssituation sieht die Integrationskommission für den Landkreis Hildesheim dringenden Handlungsbedarf. Die Integrationskommission sieht die unmittelbare Notwendigkeit, dezentral, hauptamtliche Unterstützung in der „Fläche“ bereitzustellen. Die Integrationskommission bittet den Landkreis Hildesheim, kurzfristig entsprechende Maßnahmen einzuleiten und finanzielle Ressourcen bereitzustellen. Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten. Hierzu bietet sich aus Sicht der Integrationskommission die nächste Sitzung des Kreistages am 24.03.2014 an.“
Der Ausschuss für Integration, Sicherheit und Ordnung hat sich in seiner Sitzung am 11. Februar diesem Antrag ebenfalls einstimmig angeschlossen.
An der inhaltlichen Begründung vom Dezember hat sich nichts geändert:
Auf Grund vieler Kriege, Bürgerkriege, Naturkatastrophen aber auch Hunger und Armut sind die Zahlen der Asylbewerber/Flüchtlingen in Deutschland in den letzten Monaten sprunghaft gestiegen. Nach allgemeiner Einschätzung wird diese Entwicklung auch in den nächsten Jahren anhalten. Durch diesen Umstand sind auch die Zuweisungen im Landkreis Hildesheim sehr gestiegen. Diese Entwicklung ist von der Bundesregierung und allen im Bundestag vertretenen Parteien gewollt. Die Umsetzung muss natürlich vor Ort erfolgen; sie darf nicht negiert werden.
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weist der Landkreis den Asylbewerbern zur Erstversorgung Wohnraum zu. Die Asylbewerber werden nach einem Schlüssel auf die einzelnen Städte und Gemeinden im Landkreis verteilt.
Die CDU/FDP-Gruppe registriert mit großer Sorge, dass diese Asylbewerber dann oftmals völlig allein gelassen werden und auf sich gestellt sind. In den allermeisten Fällen sprechen sie kein Deutsch und werden zudem auch noch in kleinen Ort-schaften untergebracht, in denen kostengünstiger Wohnraum frei steht. Dieses hat u. a. zur Folge, dass an eine sinnvolle Integration dieses Personenkreises nicht zu denken ist, ehrenamtliche Helfer überlastet sind und auf der anderen Seite bei den Bürgern in den betroffenen Orten eine erhebliche Verunsicherung entsteht.
Der Landkreis muss der neuen Situation umgehend Rechnung tragen und für eine sinn-volle Integration und Hilfestellung sorgen. Gebraucht werden geschulte Mitarbeiter vor Ort, die den Asylbewerbern und Flüchtlingen aktive Hilfestellung geben.