Begrünung von landkreiseigenen Flächen und Bepflanzung bei Baumaßnahmen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 03.07.2024

 Begrünung von landkreiseigenen Flächen und Bepflanzung bei Baumaßnahmen
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

der Kreistag hat am 29.06.2023 auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion beschlossen:

„Die landkreiseigenen Flächen, die nicht für andere Zwecke nutzbar sind oder genutzt werden sollen, sollen im Sinne des Natur- und Umweltschutzes besser als bisher mit Büschen und Bäumen begrünt werden.“

Mit Schreiben vom 25.03.2024 hatten wir Sie gefragt:

„Welche Begrünungen sind seit dem Kreistagsbeschluss vom 29.06.2023 (TOP 48) auf welchen landkreiseigenen Flächen durchgeführt worden? Welche Kosten sind dafür beim Landkreis bisher angefallen? Welche Haushaltsmittel stehen für weitere Begrünungen zur Verfügung? Welche solcher Begrünungen sind derzeit für wann und wo geplant?“

 Mit Schreiben vom 30.04.2024 haben Sie uns mitgeteilt:

„Demzufolge wurden auf den vom Amt 208 bewirtschafteten Flächen seit dem 29.06.2023 auch keine weiteren Begrünungen vorgenommen.“

Mit dieser Antwort ist unsere Anfrage nur für einen Teil der Kreisverwaltung beantwortet worden. Wir bitten Sie, unsere o. a. Anfrage auch für den übrigen Teil der Kreisverwaltung – nunmehr unverzüglich – zu beantworten.

Dazu erlauben wir uns erneut den Hinweis, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Anfragen unverzüglich zu beantworten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Klimaschutz, Umwelt und
Hochwasserschutz

235 – Teilantwort II, Windkraftanlagen

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