Betreuungsangebot, Kostenverteilung und Kosten für die Kinderbetreuung nach dem SGB VIII und dem KiTaG

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

Hildesheim, den 31.03.2021

 

Umsetzung der „Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege“, der „Grundsätze über die Gewährung von Zuschüssen für Schaffung und Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder“ und der „Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung“

Betreuungsangebot, Kostenverteilung und Kosten für die Kinderbetreuung nach dem SGB VIII und dem KiTaG

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

die Gruppe SPD-CDU hat sich in den vergangenen Jahren dafür eingesetzt, dass im gesamten Landkreis eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung angeboten wird und der Landkreis seine Zuschüsse dafür deutlich erhöht. Dazu sind die Zuschussregelungen im Einvernehmen mit allen Städten, Gemeinden und der Samtgemeinde geändert worden: die „Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege“, die „Grundsätze über die Gewährung von Zuschüssen für Schaffung und Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder“ und die „Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung

Am 15.08.2017 haben die Kommunen eine Präsentation zur Entwicklung der Kosten in der Kindertagesbetreuung vorgelegt. Darin sind die Erträge und Aufwendungen (Produkte 361 und 365) sowie das jährliche Defizit der einzelnen Kommunen und die Zuschüsse des Landkreises angegeben. Um ersehen zu können, wie sich die Defizite bis zum aktuellen Stand weiterentwickelt haben, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen. Wir bitten Sie, die Fragen möglichst kurzfristig zu beantworten, soweit die Daten vorliegen.

1. In der Präsentation der Kommunen von 2017 („Kostenentwicklung der Kindertagesbetreuung im Landkreis Hildesheim in den Jahren 2011 bis 2017“) sind die Zuwendungen des Landkreises und die Defizite der einzelnen Kommunen erfasst (Rechnungsergebnisse bis 2016, Ansatz 2017). Wie haben sich diese Zuwendungen des Landkreises und die Defizite der einzelnen Kommunen im Rechnungsergebnis in den Jahren 2017 bis 2019 weiterentwickelt? Welche dieser Zuwendungen und Defizite sind für 2020 und 2021 eingeplant?

2. Welche Zuwendungen hat der Landkreis für die o.a. Kinderbetreuung in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 an die Kommunen gezahlt:
a) an welche Kommune jeweils insgesamt einschl. Investitionskostenzuschüsse,
b) insgesamt an alle Kommunen einschl. Investitionskostenzuschüsse?

3. In welcher Kommune standen 2017, 2018, 2019 und 2020 wie viele genehmigte Betreuungsplätze zur Verfügung:
a) insgesamt alle genehmigten Plätze,
b) insgesamt die Kindergarten- und Krippenplätze,
c) die Hortplätze,
d) die Tagesmütterplätze?
Wie viele dieser Plätze sollen es nach derzeitiger Planung in 2021 und 2022 sein?

4. In welchen einzelnen Kommunen sind 2019 für die Kinderbetreuung Kosten angefallen, die bei der Kostenermittlung nach Frage 1 nicht erfasst sind, aber das Gesamtdefizit erhöhen:
a) Investitionskosten und
b) sonstige Kosten?

Wie hoch war jeweils das sich daraus ergebende Gesamtdefizit? Wie hoch wird ein solches Gesamtdefizit für 2020, 2021 und 2022 erwartet?

5. Wie hoch waren in 2019 das von den Kommunen getragene Gesamtdefizit und die gesamten Zuwendungen des Landkreises an die Kommunen?

Mit freundlichen Grüßen

 gez. Klaus Bruer                                                    gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                   Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                          CDU-Kreistagsfraktion

214 – Antwort 21.04.2021

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