Einteilung der Wahlbereiche für die Kreistagswahl 2021

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

im Hause

Hildesheim, den 24.03.2021

Einteilung Wahlbereiche für die Kreistagswahl 2021

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt 7 „Einteilung der Wahlbereiche für die Kreistagswahl 2021“ der Sitzung des Kreistages am 25.03.2021 übersenden wir folgenden:

Beschlussvorschlag:

  1. Die bisherige Einteilung in 12 Wahlbereiche für die Kreistagswahl am 12.09.2021 wird
    beibehalten.

2. Im ersten Halbjahr 2022 sollte eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet werden, die   unter Berücksichtigung der Wahlergebnisse sowie der wohnortbezogenen Zuordnung der Kreistagsabgeordneten die aktuellen Wahlbereiche überprüft und ggfs. eine zukünftige Anpassung der Wahlbereiche erarbeitet.

Begründung:

Eine Veränderung der Wahlbereiche vor der Kreistagswahl 2021 würde neben der aktuellen Corona-Pandemie und damit verbundenen nur eingeschränkten Möglichkeit des öffentlichen Agierens und aufgrund des nur sehr engen Zeitfensters sowie der bereits parteiintern begonnenen Planungen, nicht zielführend sein.

Mit freundlichen Grüße

gez. Klaus Bruer                                                      gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                   Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                           CDU-Kreistagsfraktion

 

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