Bürger- und Wahlrecht schützen!

CDU-Fraktionen in den Kreistagen Peine und  Hildesheim sowie im Rat der Stadt Salzgitter fordern gemeinsam die CDU-Landtagsfraktion zu einer Gesetzesinitiative auf.

Die Abgeordneten der CDU-Fraktionen haben im Zusammenhang mit Fusionsbestrebungen der jeweiligen rot-grünen Mehrheiten schlechte Erfahrungen mit einigen weit gefassten Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes gemacht.
So kann laut Gesetz die Verlängerung von Amtszeiten von Hauptverwaltungsbeamten im Zusammenhang mit Fusionsbestrebungen beschlossen werden; Kriterien regelt das Gesetz aber nicht. Zudem ist die Anhörung von Einwohnern derzeit nur im Falle von Gebiets-änderungen von Gemeinden vorgesehen.

 Gerade diese Unklarheiten bei der Verlängerung von Amtszeiten gehen zu Lasten des Wahl- und Beteiligungsrechtes der Bürgerinnen und Bürger und laden zu merkwürdigsten Überlegungen ein. „Jedenfalls“, so die Vorsitzenden Fechner (Peine), Stratmann (Salzgitter) und Berndt (Hildesheim) übereinstimmend, „kann  nur ein vager Beschluss,  Fusionsverhandlungen mit Nachbarkommunen aufzunehmen, nicht ausreichen“.
Außerdem könne es nicht sein, dass die Einwohner dem Gesetzeswortlaut nach nur bei Gebietsveränderungen von Gemeinden und nicht auch von Landkreisen oder sogar bei deren geplanten Zusammenschlüssen anzuhören sind.

Hintergrund ist, dass die Kreistage in Peine und Hildesheim Ende des vergangenen Jahres mit ihren rot-grünen Mehrheiten pauschal beschlossen haben, Fusionsverhandlungen mit Nachbarkommunen aufzunehmen. In Salzgitter sollte ursprünglich mit ähnlichem Ansatz die anstehende Wiederwahl des beliebten Oberbürgermeisters Frank Klingebiel (CDU) für eine reguläre Amtszeit verhindert werden.   
Die in diesem Jahr an sich endenden Amtszeiten beider Landräte wurden jedoch schon im Oktober bzw. Dezember pauschal um zwei Jahre, d.h. 25 % der Wahlzeit, verlängert. Rechtlich ist dieses Vorgehen nach Überzeugung der CDU-Fraktionen sehr fraglich. Deshalb ist auch eine Klage der Hildesheimer  Kreistagsfraktion vor dem Verwaltungsgericht Hannover anhängig, der sich der örtliche CDU-Abgeordnete Klaus Veuskens als Einzel-person angeschlossen hat.  

„Die Fraktion der CDU im Niedersächsischen Landtag wird nun gebeten eine Gesetzes-initiative vorzunehmen, um eine missbräuchliche Auslegung des § 80 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes zukünftig zu verhindern.“, so Christian Berndt, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Hildesheimer Kreistag. Außerdem solle auch die Beteiligung von Einwohnern im Fall von Fusionsverhandlungen von Landkreisen verbindlich vorgeschrieben werden. Dieses regelt der § 25 NKomVG nur für Gemeinden.

„Wie die CDU vor Ort mehrfach betont hat, steht sie ergebnisoffenen Verhandlungen konstruktiv gegenüber – allerdings nicht unter Verletzung des Wahlrechtes unter faden-scheinigen Gründen und ohne die Einwohner an den Verhandlungen zu beteiligen, und
zwar mit für die Verhandelnden verbindlichem Votum!“, so Berndt in einer aktuellen Stellungnahme.
„Bei einer erfolgreichen Initiative im Landtag wäre für ganz Niedersachsen Klarheit geschaffen“, erklärten Berndt, Fechner und Stratmann übereinstimmend.

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