Bund- und Land stellen deutlich höhere Mittel für Unterbringungskosten zur Verfügung

Vertreter der CDU aus den Fraktionen der Stadt- und Gemeinderäte sowie des Kreistages haben gestern über den Kreishaushalt und die Kosten für die Unterbringung, Versorgung usw. der Flüchtlinge aus der Ukraine mit folgenden Ergebnissen beraten.

Der vom Kreistag beschlossene Hebesatz für die Kreisumlage beträgt derzeit 54,65%. Folglich müssen die Kommunen über 50 % ihrer relevanten Einnahmen an den Landkreis zahlen. Die CDU sieht keinen Grund für eine Anhebung des Hebesatzes, da die Einnahme des Landkreises aus der Kreisumlage trotz der verschiedenen Krisen mit ca.196 Mio. Euro einen Höchststand erreicht hat.

Die CDU-Kreistagsfraktion hat in der Konferenz nochmal verdeutlicht, warum sie im Kreistag am 29.09.2022 gegen die vom Landrat vorgeschlagene Vereinbarung gestimmt habe, wonach die Städte und Gemeinden die nicht von Bund und Land gedeckten Kosten für die Unterbringung, Versorgung usw. der Flüchtlinge aus der Ukraine zahlen sollen: zu 65 % für die Monate Juni bis Dezember 2022 und danach zu 100 %. Der Landrat habe seine Forderung u. a. mit der unzutreffenden Behauptung begründet, die Städte und Gemeinden wären dafür zuständig, dass allen eine Wohnung zur Verfügung gestellt werden könne. Zudem habe der Landrat eine weitere Kostenübernahme des Landkreises abgelehnt, weil unklar sei, wie viel Geld der Landkreis von Bund und Land für diese Aufgabe erhalten werde. Dazu gebe es im Landtag lediglich einen Gesetzentwurf. Entgegen dieser unzutreffenden Behauptung hatte der Landtag aber schon am 23.09.2022 das Gesetz mit deutlich höheren Mitteln als bisher für die Landkreise beschlossen. Zusätzlich dazu hat nun auch der Bund weitere Milliarden an Unterstützung zugesagt. Allein aus diesen Gründen sei die Vereinbarung nicht erforderlich. Ferner seien viele Regelungen im Entwurf des Landrates so ungenügend, dass ihnen schon haushaltsrechtlich nicht zugestimmt werden könne. Aus Sicht der CDU-Kreistagsfraktion ist es in keiner Weise erforderlich die Städte und Gemeinden zur Kasse zu bitten.

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