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Vakante Stelle im Kulturbüro des LK Hildesheim muss als Vollzeitstelle ausgeschrieben werden
Gruppe CDU/FDP will volle Stelle im Kulturbüro der Kreisverwaltung
„Der Landkreis Hildesheim zeichnet sich durch eine große kulturelle Vielfalt aus“, erklärte Christian Berndt, Vorsitzender der Gruppe CDU/FDP im Kreistag. „Leider lässt es unser Etat nicht zu, in großem Umfang finanzielle Hilfen zu gewähren, um so wichtiger ist es für den Landkreis aber, zumindest organisatorisch und personell ansprechbar zu sein“, so Berndt weiter.
Mit Verwunderung und Enttäuschung hat die Gruppe auf daher auf das Gezerre um das Kulturbüro im Landkreis reagiert.
Zunächst hatte sich die Gruppe bemüht, zusammen mit der Mehrheitsgruppe ab dem 01.07.2015 eine volle Stelle einzurichten.
„Bei dem geforderten Stellenumfang liegen wir dabei auf einer Linie mit dem Kulturbeirat“, betonen Sabine Hermes und Reimund Kaune als Sprecher für Kultur. „Leider zeichnete sich bereits Anfang Juni ab, dass die Mehrheitsgruppe, wenn überhaupt, an einer zeitlichen Aufstockung der Stelle erst ab kommendem Jahr interessiert ist.“
Seit kurzem ist lediglich eine halbe Stelle extern ausgeschrieben.
„Wir haben uns deshalb dazu entschlossen, nun einen eigenen Antrag einzubringen, um der Kulturförderung weiterhin einen angemessenen Stellenwert zu sichern“, betonen Sabine Hermes und Reimund Kaune abschließend.
Dringende Ausschussberatungen zum Thema Fusion werden erschwert; Verwaltungsvorlage fehlt weiterhin
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Innere Dienste am 30.06.2015
Antrag zum TOP 9; Informationen zur Fusionsverhandlung zwischen den Landkreisen Hildesheim und Peine
Hildesheim, 25.06.2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
bei der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Innere Dienste am 30.06.2015 gilt es unter TOP 9 erneut über die Fusion der Landkreise Hildesheim und Peine zu beraten.
Zwischenzeitlich wird zwar Teil 3 des sog. Albers-Gutachtens diskutiert, ob und welche der dargestellten Synergien aber tatsächlich wann und auf welche Art gehoben werden sollen, ist in keinem dazu berufenen Ausschuss des Kreises bisher erörtert, geschweige denn entschieden worden.
Der Ausschuss hat hierfür mehrfach eine Verwaltungsvorlage mit Beschlussempfehlung eingefordert.
Da Sie offenbar an einem Beschluss zur Fusion bereits im Juli festhalten, besteht dringender Entscheidungs- und Beratungsbedarf.
Als Ausschussvorsitzender bitte ich Sie nochmals insofern eine entsprechende Beschlussvorlage für den Ausschuss 1 vorzulegen, die Folgendes enthält:
- Finanzausstattung der neuen Gebietskörperschaft (Schlüsselzuweisungen, Einnahmen, Kreisumlage, Schulden).
- Umgang mit den Beteiligungen.
- Realisierung von Personaleinsparungen (an welcher Stelle soll den Albers – Gutachten gefolgt werden).
- Kosten durch die Fusion.
- Veränderungen von Verwaltungsstrukturen (an welcher Stelle kann Führungspersonal konkret eingespart werden?).
- Freiwillige Leistungen (Übertragung von Hildesheim nach Peine und umgekehrt und zu welchen Konditionen).
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Bernhard Evers
Ausschussvorsitzender für
Finanzen, Personal und Innere Dienste
Kreistagswahl 2016; Anfrage gem. § 18 GO
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V. i. A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Anfrage gem. § 18 GO;
Kreistagswahl 2016
Hildesheim,18.06.2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
eine sachgerechte Vorbereitung auf die nächste Kreistagswahl ist nur möglich, wenn zeitgerecht über die Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche entschieden wird. Hierzu wurden im Vermerk OE 910 vom 03.12.2014 verschiedene Möglichkeiten dargestellt. Nun soll gem. § 3 Gebietsänderungsvertrag (Entwurf) der Landesgesetzgeber regeln, dass die Aufgaben der Vertretung bzw. des Kreistages (Berufung der Wahlleitung, Einteilung der Wahlbereiche) ein Gremium aus Mitgliedern des Kreistages wahrnehmen soll.
Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Hat die Kreisverwaltungen mit der Landesregierung bereits Gespräche darüber geführt, wem die hier in Rede stehenden Aufgaben der Vertretungen übertragen werden sollen?
Bis wann soll der Gesetzgeber die angestrebte Regelung erlassen haben und bis wann sollen die beauftragten Personen ihre Entscheidungen über die Wahlbereiche getroffen haben?
Welche Verbindlichkeit sollen die Darstellungen in dem o. a. Vermerk für die beauftragten Personen haben?
Welche Möglichkeiten bestehen, die Entscheidungen der beauftragten Personen anzufechten?
Mit freundlichen Grüßen .
gez. Friedhelm Prior
Sprecher für Gesundheit,
Krankenhäuser, Soziales
und Demographie
der CDU-Kreistagsfraktion
Nachfrage zur Organisation der Jobcenter
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 09.06.2015
Nachfrage zur Organisation der Jobcenter in den Landkreisen Hildesheim und Peine; unsere Anfrage vom 13.03.2015 gem. § 18 GO
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
unsere Anfrage zur Zulässigkeit unterschiedlicher Organisationsformen der Arbeitsverwaltung in einem vereinigten Landkreis ist nun ein viertel Jahr alt.
Entgegen Ihrer vorherigen Bekundungen, die von Ihnen vertretene Rechtsansicht sei abgestimmt, erhielten wir mit Schreiben vom 07.04. die Auskunft, dass Sie zur Klärung unsere Anfrage das Land Niedersachsen um Prüfung und Stellungnahme gebeten hätten. Sobald Ihnen eine Rückmeldung von dort vorliege, kämen sie umgehend auf die Angelegenheit zurück.
Eine inhaltliche Antwort steht weiter aus. Gerade im Hinblick auf die von Ihnen weiter betriebene und forcierte Fusionsentscheidung bitten wir nunmehr nachdrücklich um unverzügliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Berndt
Vorsitzender der
Gruppe CDU/FDP

