Archiv der Kategorie: Allgemein
Teilnahme an Sitzungen per Videokonferenztechnik
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.06.2022
Teilnahme an Sitzungen per Videokonferenztechnik
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
gem. § 182 II Nr. 3 NKomVG kann angeordnet werden, dass Abgeordnete per Videotechnik an Sitzungen teilnehmen können, soweit dies technisch möglich ist.
Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche technischen Voraussetzungen a) auf Seiten des Landkreises und b) auf Seiten
der Abgeordneten müssen erfüllt sein, um eine tatsächliche, kontinuierliche und ausreichende Sitzungsteilnahme zu gewährleisten? Wer ist für die Erfüllung dieser Voraussetzungen zuständig bzw. verantwortlich und wer hat dafür die Kosten zu tragen? - In welchem Umfang sind die Voraussetzungen für Videokonferenztechnik bereits vollständig vorhanden?
- Was ist noch erforderlich, um auf allen Seiten einen störungsfreien Videokonferenzverlauf zu ermöglichen?
- Durch welche technischen und organisatorischen Maßnahmen sind diese fortzuentwickeln?
Gem. § 64 NKomVG kann ebenfalls eine Teilnahme z.B. an Kreistagssitzungen per Zuschaltung per Videokonferenztechnik zugelassen werden.
- Müssen dafür die gleichen technischen Voraussetzungen erfüllt werden, wie in
182 NKomvG verlangt wird, und wer ist für die Funktionsfähigkeit dieser Technik a) auf Seiten des Landkreises und b) auf Seiten der Abgeordneten verantwortlich und wer hat dafür welche Kosten zu tragen?
Bei welcher Art von Störungen ist eine Sitzung zu beenden und wer entscheidet darüber?
Ist es zulässig, dass Abgeordnete, die nicht in Präsenz an der Sitzung teilnehmen, die Sitzung durch Videotechnik aufzeichnen?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
050 – Antwort
Anfrage CDU-Fraktion 4/XIX vom 12.01.2022 (Beraterkosten)
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.06.2022
Anfrage CDU-Fraktion 4/XIX vom 12.01.2022 (Beraterkosten)
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
- Gegen die Bescheide des Landkreises vom 10.04.2019 über die Festsetzung der Kreisumlage haben die Samtgemeinde Leinebergland sowie deren Mitgliedsgemeinden Stadt Gronau (Leine), Flecken Duingen und Flecken Eime mit Schreiben vom 08.11.2019 Widerspruch eingelegt. Diese Widersprüche hat der Landkreis zurückgewiesen (Beschluss des Kreisausschusses vom 5.10.2020).
Wie hat sich das Verfahren nach dem Widerspruchsbescheid entwickelt?
Für welchen Stundensatz wurde oder wird der Landkreis in dieser Sache anwaltlich vertreten?
- Ihrer Antwort vom 10.03.2022 auf die Anfrage 4/XIX der CDU-Fraktion vom 12.01.2022 haben Sie eine Tabelle beigefügt. Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
2.1 Was bedeuten die Angaben a) „Stundensatz (€) min.“, b) „Stundensatz (€) durchschnitt“?
2.2 Für welchen Stundensatz erfolgten oder erfolgen die Beratungen bei
- a) Punkt 9-04 (Presseanfrage), b), Punkt 9-13 (Anmietungsangelegenheiten Asylbewerber), c) Punkt 909 (ÖPVN), d) 9-01 und 9-08 (Fall Wohnungsmarktdaten und Schadensermittlung bei fehlerhaften Buchungen des Jobcenters), e) 3-04 Gymnasium Sarstedt (Bestandsaufnahme), f) 3-04 (Neugestaltung BBS), g) 3-04 (Michelsenschule)?
2.3 Welche Wohnungsmarktdaten wurden für die Vergabe gem. Punkt 9-01 und 9-08 in welchen Jahren geliefert?
2.4 Welche Pauschalhonorare wurden bei den Punkten 9-01 und 9-08 der o.a. Tabelle vereinbart, aufgrund welcher Grundlage erfolgte dabei eine freihändige Vergabe und wie wurde dabei der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durchgesetzt?
2.5 Wer hat aufgrund welcher Zuständigkeit die Aufträge erteilt, wenn in der Spalte „Entscheidungen durch“ das Wort „Politik“ steht und welche konkreten Entscheidungen von welchem Organ sind gemeint?
2.6 Wann und aufgrund welcher Entscheidung erfolgte die unter 3-04 (Neugestaltung BBS) angesprochen Ausschreibung und wie ist sie verlaufen?
2.7 In welchen Verfahren, die in der o. a. Tabelle genannt sind, wurden
a) das Rechnungsprüfungsamt beteiligt oder aus welchen Gründen nicht beteiligt,
b) verschiedene Angebote eingeholt?
2.8 Sind für Disziplinarverfahren Anwaltskosten entstanden, die in der o. a. Tabelle nicht genannt sind? Wenn ja, in welcher Höhe und zu welchem Stundensatz?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
051 – Antwort
Altlast Desdemona, Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.06.2022
Altlast Desdemona, Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz am 13.06.2022 bzw. der nächsten Sitzung aufzunehmen.
Begründung:
Am 01.03.2021 bzw. am 07.06.2021 wurden die o.a. Angelegenheiten im Kreisausschuss behandelt, über den Fortgang ist zu beraten und zu entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.06.2022
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages (Zuwendungsrichtlinie)
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
ist der Verwaltung bekannt, welche schulischen Abschlüsse und beruflichen Qualifikation und Tätigkeiten die einzelnen Beschäftigten der Kreistagsfraktionen haben? In welcher Form sind sie gegenüber der Verwaltung nachzuweisen und bisher nachgewiesen worden? Welche Anforderungen darf eine Kreistagsfraktion an die schulischen Abschlüsse und beruflichen Qualifikationen und Tätigkeiten ihrer Angestellten stellen?
Welche beruflichen Qualifikationen und Tätigkeiten außerhalb der Verwaltung genügen den Anforderungen für welche Tätigkeit in einer Kreistagsfraktion und wer hat darüber zu entscheiden?
Ist bei der Festsetzung der Höhe der Fraktionszuwendungen zu berücksichtigen,
– welche Berufserfahrung Angestellte einer Kreistagsfraktionen außerhalb der Verwaltung erworben haben,
– dass Angestellte einer Kreistagsfraktionen, die zuvor in der Verwaltung tätig waren, über eine Mindestqualifikation verfügen müssen,
– ob Angestellte einer Kreistagsfraktionen in ihrer vorangegangen Tätigkeit in der Verwaltung
z. B. besonders leistungsstark, in vielen Aufgabenbereichen oder an besonders verantwortlichen Stellen tätig waren?
Ist die Tätigkeit in einer Kreistagsfraktion mit einer Tätigkeit in der Verwaltung vergleichbar und bei der Bemessung der Erfahrungsstufen zu berücksichtigen, wenn ein Angestellter nach einer Tätigkeit in einer Kreistagsfraktion zurück in die Kreisverwaltung wechselt?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
25-Euro-Ticket für Auszubildenden und Schülerinnen und Schülern
Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion
Nach einem Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion sollen alle Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler im Landkreis Hildesheim für 25 Euro im Monat an allen Tagen rund um die Uhr Busse und Bahnen im gesamten Landkreis (Tarifverbund ROSA) nutzen können: Unabhängig von Wohnort, Schule, Ausbildungsstätte, Schulzeiten usw. „Wir müssen endlich nachhaltig handeln, nicht nur reden“, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedhelm Prior. Dieses Angebot soll das
9-Euro-Ticket ab September 2022 ablösen. SPD und Grüne wollten dem im Schulausschuss am 24.05.2022 so nicht zustimmen. Stattdessen sprachen sie sich aus Kostengründen für den Vorschlag von Landrat Lynack (SPD) aus, danach soll das Angebot nur für den Schulbesuch gelten. Die CDU-Fraktion erwartet jedoch keine relevanten Mehrkosten, wenn Schüler am Nachmittag z. B. einen der fast leeren Busse benutzen. Der Ausschuss will die Angelegenheit nun am 14.06.2022 für die Entscheidung des Kreistages am 23.06.2022 vorbereiten.
In der schriftlichen Begründung des CDU-Antrages heißt es u.a.:
„Die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim entspricht schon seit Jahrzehnten nicht mehr den Erfordernissen zur Erschließung oder Entwicklung strukturschwacher Gebiete oder den Anforderungen hinsichtlich Klima-, Natur- und Umweltschutz. Auf keinen Fall genügt die Schülerbeförderung den Anforderungen eines Landes, dessen Reichtum auf Bildung beruht und zukünftig beruhen soll… Wenn es im GVH möglich ist, jungen Menschen eine Jugendnetzkarte (bis einschließlich 22 Jahre) für 15,00 € im Monat anzubieten, die an allen Tagen rund um die Uhr und im gesamten GVH Tarifgebiet gültig ist (z. B. von Sarstedt bis zum Steinhuder Meer oder von Bad Nenndorf bis Uetze), dann kann und sollte eine entsprechende Karte auch für den Landkreis Hildesheim angeboten werden.“
Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 25.05.2022
Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Hildesheim
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Hildesheim“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden folgenden
Beschlussvorschlag:
„§ 3 der Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Hildesheim wird folgender Buchstabe e) angefügt:
- e) die Prüfung der Vergabe oder Erteilung von Aufträgen über 10.000 Euro, soweit es keine wiederkehrenden Vorgänge sind. Bei Dringlichkeit ist nach Vergabe oder Auftragserteilung zu prüfen und dem Finanzausschuss sowie Kreisausschuss zu berichten.“
Begründung:
Gem. § 155 Abs. 2 NKomVG kann die Vertretung dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben übertragen.
Durch die vorgeschlagene Änderung soll eine Klarstellung und grundsätzliche Grenze vorgegeben werden.
Mit freundlichem Gruß
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Anfrage ÖPVNV und Schülerbeförderung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 24.05.2022
ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat, Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim, 9-Euro-Ticket
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
hinsichtlich der weiteren Beratungen und Entscheidungen zum Thema ÖPNV/Schülerbeförderung bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- In der Vorlage 196/XIX wird unter „C) Mobilitätskonzept (Fahrkarte der Preisstufe 6 für alle Anspruchsberechtigten)“ ausgeführt:
„Das Ticket der Preisstufe 6 gilt jederzeit und für jede Strecke im Landkreis und stellt damit gegenüber den günstigeren Preisstufen ein außerordentlich attraktives Angebot dar. Die Verwaltung erwartet deshalb eine deutliche ansteigende Nachfrage. Die ersten Prognosen gehen von einem Jahresbetrag von 1,9 Mio. € aus, der für 2023 anzumelden wäre (bei einem Nachfrageanstieg von 3%). Bei einem Anstieg von gar 5% erhöht sich der Jahresbetrag auf knapp 2,3 Mio. €.“
Was ist mit „Jahresbetrag“ gemeint und wie ist er ermittelt worden?
Welches Ticket mit welchem Preis („Fahrkarte der Preisstufe 6“) ist hier gemeint? Aus welchen Gründen kann das Mobil Azubi-Abo PS 6 für 57,10 €/Monat nicht auch von dem erworben werden, der eine GVH Jugendnetzkarte für 15 €/Monat besitzt?
Aus welchen Gründen ist es für den Erwerb des Mobil Azubi-Abo PS 6 für 57,10 €/Monat oder PS HI für 21,40 €/Monat erforderlich, über eine Monats-/Jahreskarte der benachbarten Verbundräume (GVH, VRB, VSN, VHP) oder des Niedersachsentarifs zu verfügen? Welche zusätzlichen Kosten werden ca. entstehen, wenn 10, 20 oder 30 % mehr Personenbeförderung (Beförderungsleistung Person pro km) mit der RVHI oder dem SVHI erfolgt? Welche zusätzlichen Einnahmen werden ca. entstehen, wenn 10, 20 oder 30 % mehr Tickets („Fahrkarten der Preisstufe 6“) verkauft werden?
- Wann sind zur Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 09.07.2021 (siehe Anlage) welche Beschlüsse, Entscheidungen, Vereinbarungen getroffen worden a) vom Kreistag, b) vom Kreisausschuss, c) vom Landrat, d) von der Landkreisholding, e) von welchen Gesellschaftervertretern oder Aufsichtsräten von RVHI oder SVHI? Dies betrifft insbesondere das 30% vergünstigte Abonnement und das Abrechnungsverfahren dazu.
Welche Kosten entstehen bisher für welche Tätigkeiten des Abrechnungsverfahrens? Welche Kosten würden entstehen, wenn das Abrechnungsverfahren wie bisher durchgeführt wird mit dem Unterschied, dass das Abo für 25 € pro Monat angeboten wird.
Welche Kosten werden für das Abrechnungsverfahren beim 9-Euro-Ticket anfallen?
- Wir hatten Sie mit Schreiben vom 11.03.2022 zu den im Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) genannten Voraussetzungen für ein Landesförderung für „Schüler- und Azubi-Tickets“ (438.232 € für den Landkreis Hildesheim) u.a. gefragt:
„1. Welche der dort genannten Bedingungen werden vom Landkreis Hildesheim derzeit nicht erfüllt? Welche dieser Bedingungen sind seit dem Entwurf zu Art. 9 des Haushaltsbegleitgesetzes vom 09.08.2021 (Drucksache 18/9885) geändert worden oder neu hinzugekommen?
Dazu haben Sie u. a. geantwortet:
„Über die Gültigkeit auf den Relationen, die in Kommunen außerhalb des Landkreises Hildesheim führen, muss mit den jeweiligen Landkreisen bzw. Aufgabenträgern verhandelt werden. Hierzu wären dann auch Beschlüsse der jeweiligen Organe der Landkreise bzw. Aufgabenträger erforderlich.“
Welche gesetzlichen Regelungen (Fundstelle) fordern dies? Was ist mit „auf den Relationen“ gemeint? Mit welchen einzelnen „Landkreisen bzw. Aufgabenträgern“ müssen mit welchem Ziel Verhandlungen geführt werden, um die Bedingungen des NNVG für die Förderung von „Schüler- und Azubi-Tickets“ erfüllen zu können? Mit welchen dieser Landkreise bzw. Aufgabenträger sind wann und in welcher Form (mündlich oder schriftlich) solche Verhandlungen mit welchem Ziel konkreten geführt worden und für wann vorgesehen?
Welche dieser Landkreise bzw. Aufgabenträger sind schriftlich wann um eine Stellungnahme dazu gebeten worden, ob und unter welchen Voraussetzungen sie zu einer Vereinbarung im
o. a. Sinne bereit sind?
Welche dieser Landkreise bzw. Aufgabenträger haben sich dazu bereits schriftlich geäußert?
Welche dieser Landkreise bzw. Aufgabenträger sind überhaupt nicht oder nur unter welchen Voraussetzungen zu einer Vereinbarung bereit, die die Bedingungen des NNVG für die Förderung von „Schüler- und Azubi-Tickets“ erfüllen? Trifft es zu, dass die o. a. Landesförderung ausgeschlossen ist, wenn sich nur einer der relevanten Landkreise bzw. Aufgabenträger einer Vereinbarung verweigert.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
—————————————————————————————————————– ANLAGE
Protokollauszug der Sitzung des Kreistages vom 09.07.2021
TOP 24: Vergünstigte Beförderung von Schüler*innen und Auszubildenden
– Vorlage 1164/XVIII
Beschluss:
- Beginnend mit dem Schuljahr 2021/2022 (01.08.2021) erhalten alle im Landkreis Hildesheim wohnenden Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II und Auszubildenden eine 30 prozentige Vergünstigung bei der Beförderung als freiwillige Leistung des Landkreises Hildesheim.
- Die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim wird neugefasst und in der dieser Vorlage beigefügten Fassung beschlossen.
– einstimmig beschlossen-
————————————————————————————————————————–