CDU-Kreistagsfraktion weist öffentliche Äußerungen des Landrat Bernd Lynack zurück

Hildesheim, 05.11.2024

Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion

 

Der Vorstand der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim hat nach den öffentlichen Äußerungen des Beamten Landrat Bernd Lynack (SPD) entschieden, Frau Innenministern Behrens als Disziplinarvorgesetzte des Beamten über dessen augenscheinlich pflichtwidriges Verhalten in Kenntnis zu setzen, da der Landrat nach Auffassung der CDU-Fraktion wiederholt seine Dienstpflichten verletzt habe. Vorgeworfen werden ihm verschiedene Behauptungen in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 30. Oktober 2024. Dort wird der Landrat wie folgt zitiert: „Bisher haben die Aufsichtsbehörden in strittigen Fällen immer bestätigt, dass die Kreisverwaltung rechtmäßig gehandelt hat.“ Und weiter heißt es zu der gegen ihn gerichteten Organklage: „Die Klage, sagt Lynack, ist nun ein neuer Tiefpunkt im Umgang.“

Diese öffentlichen Äußerungen stehen im Gegensatz zu seinen beamtenrechtlichen Pflichten. Sie begründen insbesondere Zweifel an der unparteiischen Amtsführung. Zudem begründen sie den Verdacht eines Dienstvergehens wegen Verstoßes gegen die Wahrheitspflicht. Entgegen seinen Behauptungen hat der Hauptverwaltungsbeamte Lynack sehr wohl auch nach Auffassung des Innenministeriums pflichtwidrig gehandelt und wiederholt rechtlich unhaltbare Auffassungen vertreten oder nicht beanstandet, obwohl ihn die CDU-Fraktion auf die Rechtswidrigkeit hingewiesen habe. In jeder Weise unvertretbar ist es, dass ein Hauptverwaltungsbeamter Abgeordneten öffentlich vorwirft, ein Gericht anzurufen, wenn sie sich durch den Beamten in ihren Rechten verletzt sehen.

Die persönlichen Diffamierungen der Kreistagsgruppe von SPD und Grüne gegen Abgeordnete der CDU zeigen erneut, wie tief die Gruppe gesunken ist: Gemeinsam mit dem Landrat hat diese Gruppe die Verwaltung des Landkreises innerhalb von drei Jahren vor die Wand gefahren und den Kreishaushalt ruiniert. Von einer funktionsfähigen Verwaltung kann keine Rede mehr sein. Die rot-grüne Landesregierung hätte allein wegen der unvertretbaren Bearbeitungszeiten schon längst eingreifen müssen.

Die Kreistagsabgeordneten von SPD und Grünen müssen sich erneut fragen lassen, wie sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren können, dass sie es unbeanstandet hinnehmen, wenn vom Landrat mit allen Mitteln versucht wird, Vorgänge zu vertuschen und zu verhindern, dass Ermittlungsergebnisse aus der Akteneinsicht weitergegeben werden.

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