Derneburger Teichlandschaften – Mariensee in Derneburg

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim 21.06.2023

Derneburger Teichlandschaften – Mariensee in Derneburg
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir haben Sie am 22.05.2023 u. a. gefragt: „Trifft es zu, dass der Fischwirt der Derneburger Teiche in den letzten Wochen Wasser aus einem Teich in die Nette abgelassen hat mit der Folge, dass der Wasserspiegel um 50 bis 100 cm abgesenkt worden ist?

Wenn ja,

  • aus welchen Gründen und für welchen Zeitraum erfolgte die Absenkung,
  • auf welcher Grundlage erfolgte die Absenkung und hatten Sie zugestimmt,
  • in welchem Umfang hat die Absenkung z. B. die ungestörte Entwicklung der Kaulquappen und nistenden Teichhühner beeinträchtigt?“

Sie haben darauf am 08.06.2023 u. a. geantwortet: „Eine Absenkung in Höhe von 50 bis 100 cm ist der UNB nicht bekannt.“

Bitte teilen Sie uns dazu mit, wann Sie den Sachverhalt aufklären werden und warum Sie es bisher unterlassen haben. Auf die Frage einer erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnis gehen Sie überhaupt nicht ein.

Wir haben Sie am 22.05.2023 u. a. auch gefragt: „Trifft es zu, dass der Fischwirt der Derneburger Teiche am 14.05.2023 und in den letzten Wochen und Jahren die Fische im Mariensee gefüttert hat? Wenn ja, nach welcher Vorschrift war dies rechtlich zulässig?“

Sie haben darauf am 08.06.2023 u. a. geantwortet: „Die UNB Naturschutzbehörde hat keine Kenntnis davon, dass der Fischwirt im Marienteich Fische gefüttert hat. Ferner ist ein Verbot, Fische in einer Teichwirtschaft im Naturschutzgebiet (NSG) zu füttern nicht bekannt.“

Dies steht im Widerspruch zu Ihrer Behauptung vom 18.04.2023: „Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine extensiv betriebene Karpfenwirtschaft bei der auch keine Zufütterung erfolgt.“

Bitte teilen Sie uns dazu mit, wann Sie den Sachverhalt aufklären werden und warum Sie es bisher unterlassen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

143 – Antwort der Verwaltung

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