Derneburger Teichlandschaften – Mariensee in Derneburg

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 16.01.2024

Derneburger Teichlandschaften – Mariensee in Derneburg
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

Wer ist seit wann Inhaber des Staurechts vom 06.08.2004 und wer war und ist auf welcher Grundlage befugt, welche damit verbundenen Rechte außer dem Erlaubnisinhaber zu nutzen?

Welche wasserrechtlichen Erlaubnisse hat es im Bereich Derneburg vor Erteilung des o.a. Staurechts für die Benutzung des Mariensees, der Nette und welcher sonstigen Gewässer für welchen Zeitraum an wen gegeben a) an welchen Stellen zum Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer, b) an welchen Stellen  zum Aufstauen und Absenken oberirdischer Gewässer, c) an welchen Stellen zur Entnahme von Wasser oder Entnahmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, d) an welchen Stellen für andere Nutzungen und Einwirkungen auf das Grundwasser?

Der Ornithologische Verein zu Hildesheim e.V. (OVH) hat 1989 unter dem Namen des damaligen Vereinsvorsitzenden zur Absicherung der vereinseigenen Naturschutzflächen die Paul-Feindt-Stiftung errichtet. 2005 wurde die Paul-Feindt-Biotoppflege GmbH gegründet, deren erster Geschäftsführer der Umweltdezernent des Landkreises Hildesheim war und deren Geschäftsgegenstand sich insbesondere auf Flächen beziehen soll, die im Eigentum/Besitz der Paul-Feindt-Stiftung und des Landkreises Hildesheim stehen und dem Naturschutz gewidmet sind.

In der Satzung der Stiftung ist u.a. bestimmt, dass Stiftungsorgane der Vorstand und das Kuratorium sind, der Vorstand aus drei Mitgliedern des OVH besteht und dem Kuratorium die/der jeweilige Landrätin/Landrat des Landkreises Hildesheim kraft Amtes gehören, soweit die notwendigen Zustimmungen vorliegen.

Welche Bediensteten des Landkreises waren in welchen Jahren Mitglieder des Kuratoriums der Paul-Feindt-Stiftung oder Geschäftsführer der Paul-Feindt-Biotoppflege GmbH?

Welche wasserrechtlichen Erlaubnisse für jeweils welche Gewässer im Landkreis Hildesheim besitzt die Paul-Feindt-Biotoppflege GmbH seit wann und für welchen Zeitraum a) an welchen Stellen  zum Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer, b) an welchen Stellen zum Aufstauen und Absenken oberirdischer Gewässer, c) an welchen Stellen zur Entnahme von Wasser oder Entnahmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, d) an welchen Stellen für andere Nutzungen und Einwirkungen auf das Grundwasser?

Wer hat diese Erlaubnisse erteilt und wem (welcher Person und welchen Stellen) wurden sie wann zugestellt? Wer hat sie wann ins Wasserbuch eingetragen?

Wem sind im letzten Jahr welche der zuvor genannten wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Benutzung des Mariensees und der Teiche der Derneburger Teichlandschaft, der Nette und welcher sonstigen Gewässer im Bereich Holle mit welchen Nebenbestimmungen für welchen Zeitraum erteilt worden? Wem sollen sie in diesem Jahr mit welchen Nebenbestimmungen für welche Zeitraum erteilt werden?

Aus welchen Gründen war und ist eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einbringung von Futter und anderen Stoffen a) an welchen Stellen in den Mariensee, b) an welchen Stellen in die Nette an welchen Stellen, wie dies bisher erfolgte, erforderlich? Aus welchen Gründen durften und dürfen diese Stoffe entgegen § 32 WHG an welchen Stellen in den Mariensee und die Nette eingebracht werden? Hierzu verweisen wir erneut auf das Urteil des VG Hannover vom 04.11.2020 – 12 A 8256/17.

Welche Zuwendungen hat die Paul-Feindt-Biotoppflege GmbH bisher in welchen Jahren vom Landkreis seit ihrer Gründung aufgrund welcher Beschlüsse/Entscheidungen als Entschädigung für welche Art der Verwaltung und Unterhaltung welcher einzelnen der landkreiseignen Flächen oder für welche anderen Zwecke erhalten? Welche Verwendungsnachweise gibt es dafür? Wann und wie sind solche Zuschüsse/Entschädigungen von wem beantragt worden?

Den Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion, unverzüglich eine den heutigen Anforderungen genügende wasserrechtliche Erlaubnis zu erarbeiten und die Entschlammung des Mariensees finanziell zu fördern, hat die Mehrheit von SPD, Grüne usw. in der Kreistagssitzung am 29.06.2023 abgelehnt.

Wasserrechtlich ist es jedoch nicht vertretbar, dass weiterhin durch den Schlamm belastete Wasser ungefiltert in die Nette einzuleiten? Welche Maßnahmen sind von der Kreisverwaltung gegenüber wem und für wann geplant, a) um die jetzigen Einleitungen zu stoppen und b) den See auf wessen Kosten entschlammen zu lassen? Wie und wo soll der Schlamm entsorgt werden? Wie sehr ist der Schlamm des Mariensee mit welchen Schadstoffen belastet? Welche Ursachen haben diese Belastungen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dr.Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

Zwischennachricht der Verwaltung 184

Antwort der Verwaltung 184

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