Dolmetscherpool; Antrag gem. § 56 NKomVG und §§ 3 und 7 der Geschäftsordnung

Herrn
Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.

                            Hildesheim, den 27.01.2017

Dolmetscherpool; Antrag gem. § 56 NKomVG und §§ 3 und 7 der Geschäftsordnung

Sehr geehrter Her Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Dolmetscherpool“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag des Landkreises Hildesheim ist der Auffassung, dass das Land Niedersachsen zeitnah einen Dolmetscherpool aufbauen und unterhalten sollte, der von verschiedenen öffentlichen Stellen genutzt werden kann. Der Pool sollte alle relevanten Sprachen und Anforderungen berücksichtigen. Das Land sollte im erforderlichen Umfang die Standards für die einzelnen Anforderungen landesweit vorgeben: insbesondere hinsichtlich Qualifikation und Qualifikationsnachweis, Fortbildung, Diplome, Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft (z. B. über moderne Medien), Bedarf nach welchen Sprachen und Einsatzgebieten (z. B. in Bereichen wie Medizin und Justiz).
  1. Der Landrat wir gebeten, den Beschluss zu 1.

– der Landesregierung und den Fraktionen des Landtages mit der Bitte um Kenntnisnahme und Berücksichtigung bei dafür relevanten Vorhaben sowie

– den kommunalen Spitzenverbänden mit der Bitte um Weiterleitung an ihre Mitglieder zuzuleiten.

Begründung:

Ein Dolmetscherpool für alle relevanten Sprachen und Anforderungen, wozu insbesondere die allg. und besondere Gefahrenabwehr einschl. der Gefahrenermittlung, die allg. medizinische Versorgung und Notfallmedizin, die Erfüllung von Ansprüchen im Bereich der Daseinsvorsorge und die Durchführung von Ermittlungsverfahren verschiedenen Behörden zählen, ist sachgerecht nur überregional aufzubauen und zu unterhalten. Dies ergibt sich unabhängig von den dafür anfallenden Kosten insbesondere daraus, dass landeseinheitlich die Standards für die einzelnen Anforderungen zu bestimmen und landesweit der Bedarf für die verschiedenen Einsatzbereiche zu ermitteln sind.

Die zeitgerechte Erfüllung von ausreichenden Dolmetscherleistungen – ggf. über moderne Medien – dient auch zum Schutz höchster Rechtsgüter. Ob solche Leistungen zur Verfügung stehen, darf nicht dem Zufall überlassen bleiben und z. B. im ländlichen Raum nicht vom Glück abhängig sein.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                            gez. Friedhelm Prior
Vorsitzender der                                           Vorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                CDU-Kreistagsfraktion

 

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