Einleitung v. Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.06.2025

Verfahren gem. § 9 Nds. Wassergesetz i.V.m. §§ 8 ff Wasserhaushaltsgesetz für die Einleitung von Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste im Landkreis Hildesheim (K+S Minerals and Agriculture GmbH)

Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 24.02.2025 – L1.4/L64712/04-12/2023-0001/047

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz sowie des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Zudem bitten wir Sie, uns alle für das in Rede stehende Verfahren relevanten Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, die für eine sachgerechte Ausübung des wasserrechtlichen Ermessens berücksichtigt werden können.

Begründung:

Für die angestrebte Einvernehmenserklärung ist derzeit der Kreisausschuss und nicht der Hauptverwaltungsbeamte zuständig. Die bisher vom Hauptverwaltungsbeamten vorge-nommenen Stellungnahmen hätten dem Kreisausschuss zur Beratung und Entscheidung einschließlich aller relevanten Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

388 – Antwort

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